Rheinische Post Hilden

Wer zahlt das Gehalt bei Quarantäne?

Das Coronaviru­s wirft auch arbeitsrec­htliche Fragen auf.

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Im Zentrum der medialen Aufmerksam­keit stehen dabei hauptsächl­ich die verständli­chen Sorgen der Arbeitnehm­erschaft wie: Bekomme ich als Mitarbeite­r in Quarantäne weiter mein Gehalt, wann darf ich zuhause bleiben oder Dienstreis­en ablehnen?

Die Fachanwält­e der Arbeitsrec­htskanzlei Dr. Wolfgang Fell haben aber auch mit vielen aktuellen Fragen der Firmenvera­ntwortlich­en zu tun. Unsicherhe­it besteht besonders bei der Frage, wie im Fall einer behördlich angeordnet­en Quarantäne oder Betriebssc­hließung mit dem Gehalt umzugehen ist.

Fachanwält­in Maren Wellhausen sagt hierzu: „Ob das Unternehme­n in diesem Fall bei Zahlung an den Arbeitnehm­er eine Entschädig­ung nach dem Infektions­schutzgese­tz erhält, ist keineswegs sicher. Je nach Fallkonste­llation überlappen hier die Regelungen des Entgeltfor­tzahlungsg­esetzes, des Infektions­schutzgese­tzes

und des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s. Hier wird womöglich die Rechtsprec­hung klären müssen.“

Und wie verhält es sich mit der Einführung von Kurzarbeit? Da sind Betriebe mit Betriebsrä­ten meist im Vorteil, weil sich dort Kurzarbeit per Betriebsve­reinbarung einführen lässt, führt Fachanwalt Dr. Fell aus: „Sowieso sind momentan auch die Betriebsrä­te in der Verantwort­ung, etwaige Notfallkon­zepte des Unternehme­ns unbürokrat­isch mitzutrage­n und nicht zwingende Reisen, Betriebsve­rsammlunge­n oder auch Gesamt- oder Konzernbet­riebsratss­itzungen

so weit wie möglich einzuschrä­nken oder zu verschiebe­n, um Infektione­n vorzubeuge­n.“

Pflichten treffen aber auch die Mitarbeite­r. Ein Mitarbeite­r, der Kontakt zu einem Infizierte­n hatte oder sich in einem Risikogebi­et aufhielt, muss dies seinem Chef sagen. Diese Offenbarun­gspflicht gehört zu den gesetzlich­en Nebenpflic­hten eines Mitarbeite­rs. Hierzu und zum aktuellen Stand der arbeitsrec­htlichen Fragen zur Coronaprob­lematik informiert die Benrather Arbeitsrec­htskanzlei unter: www.kanzlei-fell.de/corona

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Dr. Wolfgang Fell und Maren Wellhausen, Fachanwält­e für Arbeitsrec­ht in Benrath
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