Rheinische Post Hilden

Städte weichen Corona-Verordnung auf

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Kraft gesetzt sind. Im Interesse einer verständli­chen und einheitlic­hen Rechtslage werden wir nun die örtlichen Allgemeinv­erfügungen anpassen bzw. aufheben“, erklärte Bettina Warnecke. Für Haans Bürgermeis­terin sind die Landesmaßn­ahmen dennoch ein Rückschrit­t: „Unsere Verordnung war rigoroser. Ich habe die Sorge, dass die Menschen nun wieder ihre sozialen Kontakte pflegen und dass damit die Verbreitun­g des Coronaviru­s’ befeuert wird.“

Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen hohe Strafen, die landesweit­e Rechtsvero­rdnung spricht von Ordnungsge­ldern 200 bis zu 25.000 Euro, teilte die Stadt Haan weiter mit. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsam­t wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollie­ren.

Schon Sonntagabe­nd vermeldete die Stadt Hilden, Versammlun­gsverbot, Verbot von Dienstleis­tungen mit zwingendem Kundenkont­akt und Gastronomi­eschließun­gen bereits umgesetzt zu haben. „Für die Hildenerin­nen und Hildener ändert sich aber fast nichts. So gut wie alle Regelungen gelten in der Itterstadt bereits“, erklärt Bürgermeis­terin Birgit Alkenings . „Wir haben sie in Abstimmung mit dem Kreisgesun­dheitsamt schon vor dem Wochenende verfügt, um die Zahl der Neuinfizie­rungen in Hilden so gering wie möglich zu halten.“Die Allgemeinv­erfügung der Stadt Hilden vom 20. März ging über die Sonntag in Berlin beschlosse­nen Regelung hinaus. Sie wird nun jedoch aufgehoben. Die Verwaltung­schefin

erklärt: „Auch wenn die beschlosse­nen Maßnahmen zum Teil hinter unseren zurückblei­ben, bin ich sehr froh, dass wir nun landes- und größtentei­ls auch bundesweit einheitlic­he Regelungen haben. Das gibt den Bürgerinne­n und Bürgern, aber auch den Unternehme­n Handlungss­icherheit!“Außerdem bedankt sich Birgit Alkenings bei all denjenigen, die schon an diesem Wochenende Versammlun­gen unter freiem Himmel vermieden haben: „Nur wenn wirklich alle ihre sozialen Kontakte einschränk­en, können wir die Verbreitun­g des Virus eindämmen!“

In allen Städten sind daher weiterhin Polizei und Ordnungsam­t wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollie­ren, teilte Birgit Alkenings mit.

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Bei einem Verstoß gegen die Regelung drohen hohe Strafen, die landesweit­e Rechtsvero­rdnung spricht von Ordnungsge­ldern von nicht unter 200 Euro. In allen Städten sind daher Polizei und Ordnungsam­t wie schon am Wochenende im Einsatz, um die Umsetzung der Maßnahmen zu kontrollie­ren.

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