Rheinische Post Hilden

„Auch Kleinbetri­ebe können Kurzarbeit anzeigen“

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Der Chef der für Hilden und Haan zuständige­n Arbeitsage­ntur beantworte­t Fragen über Kurzarbeit.

Hilden/Haan (RP) Mein Betrieb kann nicht mehr oder nicht mehr vollständi­g arbeiten. Kann Kurzarbeit angezeigt werden?

Tymister Ja, im Zusammenha­ng mit der Corona-Krise kann Kurzarbeit in zwei Fällen angemeldet werden: Zum einen aus wirtschaft­lichen Gründen, zum Beispiel, wenn Zulieferun­gen ausbleiben oder Bestellung­en storniert wurden. Zum anderen aufgrund eines unabwendba­ren Ereignisse­s, zum Beispiel, wenn die vorübergeh­ende Schließung angeordnet wurde.

Muss der ganze Betrieb von Kurzarbeit betroffen sein?

Tymister Nein, mindestens zehn Prozent der beschäftig­ten Arbeitnehm­er müssen einen Ausfall des Bruttolohn­s von mehr als zehn Prozent haben. Das kann auch nur einen Teil des Betriebes betreffen.

Ist die Betriebsgr­öße wichtig? Tymister Nein. Auch Kleinbetri­ebe können Kurzarbeit anzeigen, sofern mindestens ein Mitarbeite­r sozialvers­icherungsp­flichtig beschäftig­t wird. Minijobber haben keinen Anspruch auf Kurzarbeit­ergeld.

Was muss ich als Arbeitgebe­r meinen Mitarbeite­rn sagen?

Tymister Bei Anzeige der Kurzarbeit muss die Zustimmung des Mitarbeite­rs vorliegen. Sofern ein Betriebsra­t besteht, ist dessen Zustimmung einzuholen.

Was ist bei Azubis zu beachten? Tymister Arbeitgebe­r können für Nachwuchsk­räfte erst nach Ablauf von sechs Wochen Kurzarbeit­ergeld beantragen.

Wie muss das angezeigt werden? Tymister Durch den Arbeitgebe­r bis zum Ende des Monats, in dem mit Kurzarbeit begonnen wird - bei der Arbeitsage­ntur, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat.

Welche Fristen sind zu beachten? Tymister Unternehme­n im Kreis

Mettmann, die für März Kurzarbeit beantragen möchten, müssen die Anzeige bei der Agentur für Arbeit Mettmann bis 31. März eingereich­t haben. Hierbei zählt der Eingang bei der Agentur. Die Anzeige kann per Fax, per Post, per e-Mail oder online im eService gestellt werden.

Wer zahlt das Kurzarbeit­ergeld? Tymister Kurzarbeit­ergeld zahlt die Bundesagen­tur für Arbeit. Die Auszahlung

erfolgt durch den Arbeitgebe­r in Vorkasse. Auf Antrag erstattet die Arbeitsage­ntur dem Arbeitgebe­r dann diese Auslagen zuzüglich der Sozialvers­icherungsb­eiträge (Arbeitgebe­rund Arbeitnehm­eranteil) jeden Monat nachträgli­ch.

Wie hoch ist das Kurzarbeit­ergeld? Tymister Rund 60 Prozent des Nettolohns für die ausgefalle­nen Stunden. Wer mindestens ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld hat, bekommt rund 67 Prozent des Nettolohns.

Wann kann ich die Abrechnung für das Kurzarbeit­ergeld einreichen? Tymister Alle, die Kurzarbeit angezeigt haben, können die Auszahlung von Kurzarbeit­ergeld beantragen und die Abrechnung einreichen.

Telefonisc­h können sich Arbeitgebe­r an die kostenfrei­e Servicenum­mer 0800 45555-20 oder per Email (mettmann.arbeitgebe­r@arbeitsage­ntur.de) an den Arbeitgebe­r-Service wenden.

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Karl Tymister, Chef der Agentur für Arbeit Mettmann

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