Ordnungsamt setzt Kontaktverbot durch
Am Wochenende haben vor allem junge Menschen gegen die Rechtsverordnung verstoßen.
HILDEN (tobi) Die Zeit der mündlichen Verwarnungen ist vorbei, hat der Leiter des Hildener Krisenstabes und des Ordnungsamtes, Michael Siebert, vergangenen Woche im Gespräch mit der Rheinischen Post gesagt. Am Wochenende haben die Polizei und das städtische Ordnungsamt dann auch konsequent im gesamten Stadtgebiet kontrolliert, ob die Rechtsverordnung zum Schutz vor dem Coronavirus eingehalten wird. Das Team vom Kommunalen Ordnungsdienst wurde dabei sowohl von Mitarbeitern anderer Ämter als auch durch einen externen Securitydienst unterstützt.
Wie Michael Siebert erklärt, lagen die Schwerpunkte der Kontrollen bei den öffentlichen Grünflächen und bei Bereichen mit Gastronomie. Zu den Hotspots zählen unter anderem das Holterhöfchen und der Nove-Mesto-Platz.
„Wir haben auch einige Hinweise aus der Bürgerschaft erhalten, denen wir nachgegangen sind“, erklärt Michael Siebert. „In den meisten Fällen ging es um Jugendliche und junge Erwachsene, die gegen das Kontaktverbot verstoßen haben. Das war vor allem am Samstag
bei dem schönen Wetter ein Problem.“Sowohl die Gastronomie als auch der Einzelhandel hätten sich dagegen sehr verantwortungsvoll verhalten.
„Inzwischen ist auch in Hilden ein Mensch an den Folgen des Corona-Virus gestorben“, sagt Michael Siebert. „Damit sollte nun wirklich jede und jeder verstanden haben, wie wichtig es ist, dass wir Abstand voneinander halten müssen! Es ist alles andere als ‚cool‘, sich trotz des Kontaktverbots zu treffen. Dieses Verhalten ist schlicht und einfach egoistisch und dumm und kann im schlimmsten Fall Menschenleben kosten.“
Die Rechtsverordnung sieht unter anderem vor, dass sich höchstens zwei Menschen zusammen im öffentlichen Raum bewegen dürfen, außer sie gehören zu einer Familie oder wohnen im selben Haus. Außerdem dürfen Restaurants und viele Einzelhändler überhaupt nicht mehr oder unter strengen Auflagen öffnen. Wer gegen diese Auflagen verstößt, riskiert hohe Geldstrafen. Wenn sich mehr als zehn Menschen treffen, gilt diese Versammlung sogar als Straftat.