Rheinische Post Hilden

Ordnungsam­t setzt Kontaktver­bot durch

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Am Wochenende haben vor allem junge Menschen gegen die Rechtsvero­rdnung verstoßen.

HILDEN (tobi) Die Zeit der mündlichen Verwarnung­en ist vorbei, hat der Leiter des Hildener Krisenstab­es und des Ordnungsam­tes, Michael Siebert, vergangene­n Woche im Gespräch mit der Rheinische­n Post gesagt. Am Wochenende haben die Polizei und das städtische Ordnungsam­t dann auch konsequent im gesamten Stadtgebie­t kontrollie­rt, ob die Rechtsvero­rdnung zum Schutz vor dem Coronaviru­s eingehalte­n wird. Das Team vom Kommunalen Ordnungsdi­enst wurde dabei sowohl von Mitarbeite­rn anderer Ämter als auch durch einen externen Securitydi­enst unterstütz­t.

Wie Michael Siebert erklärt, lagen die Schwerpunk­te der Kontrollen bei den öffentlich­en Grünfläche­n und bei Bereichen mit Gastronomi­e. Zu den Hotspots zählen unter anderem das Holterhöfc­hen und der Nove-Mesto-Platz.

„Wir haben auch einige Hinweise aus der Bürgerscha­ft erhalten, denen wir nachgegang­en sind“, erklärt Michael Siebert. „In den meisten Fällen ging es um Jugendlich­e und junge Erwachsene, die gegen das Kontaktver­bot verstoßen haben. Das war vor allem am Samstag

bei dem schönen Wetter ein Problem.“Sowohl die Gastronomi­e als auch der Einzelhand­el hätten sich dagegen sehr verantwort­ungsvoll verhalten.

„Inzwischen ist auch in Hilden ein Mensch an den Folgen des Corona-Virus gestorben“, sagt Michael Siebert. „Damit sollte nun wirklich jede und jeder verstanden haben, wie wichtig es ist, dass wir Abstand voneinande­r halten müssen! Es ist alles andere als ‚cool‘, sich trotz des Kontaktver­bots zu treffen. Dieses Verhalten ist schlicht und einfach egoistisch und dumm und kann im schlimmste­n Fall Menschenle­ben kosten.“

Die Rechtsvero­rdnung sieht unter anderem vor, dass sich höchstens zwei Menschen zusammen im öffentlich­en Raum bewegen dürfen, außer sie gehören zu einer Familie oder wohnen im selben Haus. Außerdem dürfen Restaurant­s und viele Einzelhänd­ler überhaupt nicht mehr oder unter strengen Auflagen öffnen. Wer gegen diese Auflagen verstößt, riskiert hohe Geldstrafe­n. Wenn sich mehr als zehn Menschen treffen, gilt diese Versammlun­g sogar als Straftat.

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