Laschet lenkt bei Epidemiegesetz ein
Der NRW-Ministerpräsident sucht den Schulterschluss mit der Opposition.
DÜSSELDORF NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat bei dem umstrittenen Epidemiegesetz Einlenken signalisiert. „In dieser Frage will die Landesregierung alle mit an Bord haben“, sagte Laschet am Dienstag mit Blick auf die Opposition. Es handele sich um eine gesamtgesellschaftliche, nicht bloß um eine politische Frage. Etwas Vergleichbares habe es im Land noch nie gegeben.
Der Entwurf für das Epidemiegesetz wird am heutigen Mittwoch in den Landtag eingebracht. Es soll der schwarz-gelben Landesregierung im Fall einer Epidemie weitreichende Befugnisse einräumen, ohne das Parlament einzuschalten. Nach den ursprünglichen Plänen der Landesregierung sollte das Gesetz an einem einzigen Tag verabschiedet werden. Davon ist Laschet nun abgerückt, obwohl er auf die Stimmen der Opposition nicht angewiesen ist.
SPD, Grüne und AfD hatten zum einen die Eile kritisiert. Zum anderen äußerten die Fraktionen wie auch Staatsrechtler verfassungsrechtliche Bedenken gegen einige Punkte des Gesetzentwurfs.
Die Opposition hat nun erreicht, dass der Zeitplan gestreckt wird und der Gesetzentwurf in den Fachausschüssen sowie mit Sachverständigen am Montag debattiert wird. Das Gesetz kann trotzdem noch vor Ostern am Gründonnerstag in zweiter Lesung verabschiedet werden. Inhaltlich
stehe alles zur Disposition, sagte Laschet. So könne man auch darüber reden, wie in dem Epidemiegesetz die Rolle des Parlaments gegenüber der Landesregierung gestärkt werden könne. Auf die Frage, warum die Landesregierung das Gesetz ursprünglich an einem einzigen Tag durchsetzen wollte, sagte Laschet: „Weil es eilt.“
Grünen-Fraktionschefin Monika Düker gab erste Änderungswünsche bekannt. Die Dienstverpflichtung medizinischen Personals gehe zu weit. Dass Kommunen und Hilfsorganisationen überdies die Namen von Menschen mit medizinischer oder beruflicher Bildung nennen sollen, sei nicht verhältnismäßig und verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.