Rheinische Post Hilden

Frau meldet Anspruch auf Goldschatz von Dinklage an

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DINKLAGE (dpa) Es war nur ein vermeintli­ch sicherer Ort: Auf einem katholisch­en Friedhof in Dinklage im niedersäch­sischen Kreis Vechta lag ein Goldschatz vergraben – wie lange, ist unklar. Bei Baggerarbe­iten an einer Hecke entdeckten Mitarbeite­r einer Gartenbauf­irma im Juni 2016 die in Plastikdos­en verpackten Krügerrand­münzen sowie Bargeld. Drei Jahre hatte der Eigentümer des Schatzes Zeit, sich bei der Stadt zu melden, gerechnet seit März 2017.

Am Montagaben­d, wenige Stunden vor Ablauf dieser Frist, erreichte eine E-Mail den Bürgermeis­ter von Dinklage. Eine Frau aus Bremen habe Ansprüche angemeldet, sagte Kämmerer Carl Heinz Putthoff am Dienstag. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeis­ters ist seit Jahren mit dem rätselhaft­en Fund beschäftig­t. Anfangs verriet er den Wert des Schatzes nicht, inzwischen ist er auskunftsf­reudiger. Zum Fundzeitpu­nkt habe das Gold einen Wert von etwa 481.500 Euro gehabt, mittlerwei­le seien es bereits 24 Prozent mehr, sagte er, als

Medien vom Ablauf der Dreijahres­frist berichtete­n. Die Frau aus Bremen gab Putthoff zufolge in ihrer Mail an, dass der Schatz mit einer Straftat im Zusammenha­ng stehen und aus dem Nachlass ihres gestorbene­n Vaters stammen könnte. „Wir übergeben den Fall jetzt der Staatsanwa­ltschaft“, sagte der Kämmerer. Wie glaubwürdi­g die Frau sei, könne er selbst nicht beurteilen.

Schon direkt nach dem Fund hatten Polizei und Staatsanwa­ltschaft geprüft, ob das Gold aus illegalen Geschäften stammen und von Kriminelle­n vergraben worden sein könnte. Dafür fanden die Ermittler aber keine Anhaltspun­kte. Hatte am Ende doch ein betagter, reicher Mensch sein Vermögen vor Angehörige­n verstecken wollen und war dann gestorben? In der 12.000-Einwohner-Stadt wurde nach der mysteriöse­n Entdeckung viel spekuliert.

Zu klären ist auch die Klage eines Angehörige­n der Gartenbauf­irma, der den Schatz damals ausbuddelt­e. Der Entdecker beanspruch­e einen Finderlohn, so der Kämmerer.

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