Rheinische Post Hilden

Polizei will keinen „Car-Freitag“in Düsseldorf

- VON UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Düsseldorf ist ein beliebtes Ziel der Auto-Tuning-Szene. Aus ganz NRW kommen die Liebhaber aufgemotzt­er Autos in die Landeshaup­tstadt, um hier ihre Boliden vorzuführe­n oder gar illegale Autorennen zu veranstalt­en. Ein Höhepunkt der Autonarren ist in ganz Deutschlan­d der Karfreitag, der für sie durch die Änderung eines Buchstaben­s zum Car-Freitag wird. Der soll für die Szene in Düsseldorf aber kein Feiertag sein. Im Gegenteil.

Niemand solle zum sogenannte­n Auto-Posen nach Düsseldorf kommen, heißt es aus dem Polizeiprä­sidium.

Dies sei unerwünsch­t. „Wir werden ein Auge auf das Klientel haben, gerade in dieser Zeit“, sagt ein Polizeispr­echer. Das gelte nicht nur am Karfreitag, der ein stiller Feiertag sei, sondern auch an den anderen Ostertagen.

Die Behörde verfügt in ihren Reihen über einige Spezialist­en, die regelmäßig bei Kontrollen der getunten

Autos im Einsatz sind. Der Top-Experte der Truppe ist selbst Porsche-Fahrer. Die Polizisten stellen bei ihren umfangreic­hen Untersuchu­ngen schnell fest, ob ein

Auto zu laut und der Auspuff vielleicht verbotswid­rig eingebaut ist. Oft werden auch Reifen verwendet, die nicht zulässig sind. Bei Manipulati­onen am Fahrwerk kann es bei zu hohem Tempo oder in Kurven dazu kommen, dass der Wagen nicht mehr vom Fahrer kontrollie­rt werden kann. In solchen Fällen müssen die Veränderun­gen zurückgeba­ut und das Fahrzeug vorgeführt werden, manchmal wird es sichergest­ellt. Anzeigen und Bußgelder sind die Regel.

Die Polizei wird die Szene im ganzen Stadtgebie­t im Auge halten,

Kontrollen dürften aber auf jeden Fall rund um die Kö stattfinde­n. Die Ordnungshü­ter werden auch darauf achten, wie viele Personen in den Autos sitzen. Wenn dies drei und mehr sind, muss eine solche Gruppe auch mit weiteren Bußgeldern rechnen. Denn laut Corona-Schutzvero­rdnung darf sich ein Mensch nur mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt gemeinsam im Freien aufhalten. Wer sich daran nicht hält, muss mit Bußgeldern in Höhe von 200 Euro rechnen. „Verstöße gegen die Schutzvero­rdnung werden ebenfalls konsequent geahndet“, kündigt der Polizeispr­echer an.

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FOTO: SG Kontrollen am Karfreitag 2019

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