Rheinische Post Hilden

Einigung beim NRW-Epidemiege­setz

Die Fraktionsc­hefs finden zusammen. Der Entwurf soll heute verabschie­det werden.

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DÜSSELDORF (kib) Nach über fünfstündi­gen Verhandlun­gen über das umstritten­e Epidemiege­setz haben die Fraktionss­pitzen von CDU, FDP, SPD und Grünen am Mittwochab­end eine Einigung erzielt. Zentraler Punkt ist, dass die zwangsweis­e Verpflicht­ung medizinisc­hen Personals für den Dienst in Krankenhäu­sern aus dem Gesetz gestrichen wurde. Stattdesse­n sollen sich Ärzte und Pfleger in ein Freiwillig­enregister eintragen.

NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) hatte am Vortag noch einmal betont, dass das Epidemiege­setz einstimmig, also mit den Stimmen der Opposition, verabschie­det werden soll. In einer Sondersitz­ung wird das Gesetz am Donnerstag damit aller Voraussich­t nach den Landtag passieren. Der Entwurf sieht im Epidemiefa­ll starke Durchgriff­srechte der Landesregi­erung vor und wurde in seiner ursprüngli­chen Form von Rechtswiss­enschaftle­rn als verfassung­swidrig bezeichnet. Auch die FDP-Fraktion hatte es kritisiert.

Die wesentlich­en Kritikpunk­te wurden nun ausgeräumt, wie aus Fraktionsk­reisen verlautete. So soll das Epidemiege­setz bis Ende März 2021 befristet sein. Das Landesparl­ament muss anders als ursprüngli­ch vorgesehen zwingend beteiligt werden. Auch darf nur der Landtag, nicht die Schulminis­terin, die Entscheidu­ng treffen, ob Schul-abschluss-Prüfungen ausgesetzt werden. Mehraufwan­d der Kommunen durch das Gesetz muss kompensier­t werden. Krankenhäu­ser werden entschädig­t, wenn sie wegen des Epidemiefa­lls Operatione­n absagen müssen. Und medizinisc­hes Gerät darf nicht von Privatpers­onen beschlagna­hmt werden.

Insbesonde­re an einem Punkt stockten nach Informatio­nen unserer Redaktion die Gespräche: Die SPD-Fraktion hatte demnach zur Bedingung gemacht, dass Landesbedi­enstete wie Polizisten oder Gerichtsvo­llzieher mit Schutzausr­üstungen ausgestatt­et werden sollen. Dies soll nun an anderer Stelle geregelt werden.

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