Gebäudereiniger in der Krise
Weil die Hotels schließen müssen, stehen zahlreiche Firmen vor dem Aus.
DÜSSELDORF Mehr als ein Jahrzehnt hat Camelia Popescu (Name geändert) für die Kölner Reinigungsfirma Das Team Service GmbH gearbeitet. Mitte März war Schluss. Sie und die anderen Mitarbeiterinnen – überwiegend aus Polen und Rumänien – seien in einem Hotel zusammengerufen worden. Ihnen werde innerhalb von zwei Wochen gekündigt. „Dann wurde uns aber gesagt: ,Wir freuen uns, wenn wir Sie im Herbst wieder begrüßen dürfen.’“
Wie Popescu geht es vielen Reinigungskräften. Weil Hotels im Zuge der Corona-Krise schließen mussten, reduzieren die Reinigungsfirmen die Belegschaft. „Wir erleben gerade, dass die schwächsten Glieder der Kette unter die Räder kommen“, kritisiert Antonia Kühn, Chefin der IG Bau in NRW. Dabei würden teils nicht einmal die rechtlichen Bestimmungen zu Kündigungsfristen eingehalten. „Gegen so etwas gehen wir natürlich juristisch vor.“
Karin Heinzle ist Geschäftsführerin der Das Team Service GmbH, die sich auf Hotels spezialisiert hat. „Weil der Hotelbetrieb wegen der Corona-Epidemie von jetzt auf gleich eingestellt wurde, sind uns die Einnahmen weggebrochen. Bislang sind erst 20 Prozent unserer Februarrechnungen bezahlt worden“, sagt Heinzle. Sie bestätigt, dass sie sich von einem Gros ihrer 240 Mitarbeiter getrennt hat. Die Alternative sei die Insolvenz gewesen. Deshalb habe sie auch die Mitarbeiter darum gebeten, freiwillig kürzere Kündigungszeiten zu akzeptieren. „Wir haben uns das eigentlich auch eher als eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses gedacht und nicht als eine endgültige Kündigung“, sagt sie.
Tatsächlich hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks seine Mitglieder in einem Schreiben dazu ermunter, Mitarbeiter einen Vertrag unterschreiben zu lassen, mit dem sie ihr Arbeitsverhältnis ruhen lassen. In dem Brief räumt der Verband allerdings selbst ein, dass unklar sei, ob dies gerichtlich Bestand habe.
„Man kann im Zuge der Vertragsfreiheit grundsätzlich solche Vereinbarungen treffen“, sagt dazu Arbeitsrechtsprofessor Jacob Joussen von der Ruhr-Universität Bochum. Es könne sein, dass eine solche Vereinbarung von einem Arbeitsgericht verworfen werde, weil sie gegen zwingende Kündigungsschutzvorschriften verstoße, die gegebenenfalls umgangen würden. „Zumindest bewegt man sich damit in einer juristischen Grauzone.“
Die Innung spricht von einer Ultima Ratio und verweist auf die finanziellen Zwänge der Branche: „Wer Aufträge im Bereich der Warenhäuser oder Hotels hat, dem bricht derzeit auf einen Schlag alles weg“, sagt Geschäftsführer Johannes Bunghart. Reinigungsarbeiten in den Seniorenheimen und Kliniken machten nur fünf bis sieben Prozent des Branchenumsatzes aus – ein Umschichten fällt damit aus. „Wir haben das Problem, dass man für Minijobber kein Kurzarbeitergeld beantragen darf“, so Bunghart. Anspruch auf Arbeitslosengeld gebe es ebenfalls nicht. Er fordert vom Bund eine „wie auch immer geartete Lohnersatzleistung, damit die Firmen die Menschen an Bord halten können und nicht entlassen müssen“.
Dass es die geben wird, ist unrealistisch. Ein Ministeriumssprecher verwies auf die Frage nach entlastenden Maßnahmen für Minijober auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung – dass beispielsweise das Vermögen in aller Regel nicht berücksichtigt werde und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen berücksichtigt würden. „Zudem erfolgt bei noch unklaren Einkommensverhältnissen eine vorläufige Bewilligung mit vereinfachter Prüfung.“