Rheinische Post Hilden

Plakette abgelaufen?

Wer denkt angesichts der Corona-Krise noch an den TÜV? Vielleicht hat die Stammwerks­tatt ohnehin geschlosse­n. Eine neue Empfehlung des Verkehrsmi­nisteriums gibt Autofahrer­n bei der Hauptunter­suchung (HU) etwas mehr Spielraum.

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(tmn) Vier statt zwei Monate: Autofahrer sollen in der Corona-Krise die Frist zur Hauptunter­suchung (HU) länger als bisher ohne Bußgeld überschrei­ten dürfen. Was das im Einzelnen bedeutet:

Was ändert sich genau?

Bisher blieb das Fahren mit abgelaufen­er Prüfplaket­te nur für zwei Monate ohne Folgen. Danach drohte von Polizei oder Ordnungsam­t ein Bußgeld von 15 Euro. Ab vier Monaten stieg der Betrag auf 25 Euro, bei mehr als acht Monaten auf 60 Euro. Nun sollen die ersten vier Monate Verzug nicht geahndet werden. Das gilt für Privat- und Nutzfahrze­uge.

Wer hat zu entscheide­n?

Die Empfehlung ging vom Verkehrsmi­nisterium an die Bundesländ­er. Wie eine Sprecherin auf Nachfrage erklärte, handele es sich nicht um ein Gesetz, das die geltende Bußgeldkat­alog-Verordnung außer Kraft setzt. Die Umsetzung der Empfehlung obliegt den Ländern.

Gibt es einen Stichtag?

Noch nicht. Formal gelte die Empfehlung, sobald diese im Verkehrsbl­att veröffentl­icht werde, teilt die Sprecherin mit. So bleibt etwa noch die Detailfrag­e offen, ob Autofahrer­innen und Autofahrer, die in den vergangene­n Tagen die zweimonati­ge Frist überschrit­ten haben, von der Kulanzempf­ehlung erfasst sind – oder eben nicht. Auch wie lange diese gelten wird, ist noch nicht absehbar.

Ist es noch möglich, eine HU zu machen?

Ja. Allerdings gestalte sich die Zahl der geöffneten Prüfstelle­n aufgrund der verschiede­nen Verordnung­en in den Bundesländ­ern sehr unterschie­dlich, so der Verband der Tüv. Die

Prüf-Organisati­on GTÜ betonte indes auf Twitter, die HU sei auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich.

„Man kriegt einen Termin, wenn man möchte“, sagt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd. Dieser sollte jedoch telefonisc­h oder online vereinbart werden. Kfz-Werkstätte­n dürfen noch öffnen. Einige haben aber selbst entschiede­n, vorerst zu schließen.

Was bedeutet eine überzogene HU für die Versicheru­ng?

Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV ) stellt klar: Auch wer mit abgelaufen­er Plakette einen Unfall baut, ist grundsätzl­ich versichert. Die Kfz-Haftpflich­tpolice komme für die Schäden des Unfallgegn­ers auf – auch wenn die Ursache ein Defekt sei, der bei der HU wohl behoben worden wäre.

Die Kaskoversi­cherung, die für Schäden am eigenen Auto zahlt, könnte aber in seltenen Fällen wegen grober Fahrlässig­keit die Leistung kürzen.

Etwa, wenn der Fahrer wissentlic­h mit defekten Bremsen unterwegs war. Es sei in keinem Fall ratsam, mit einem Auto loszufahre­n, das technische Mängel aufweist, so der GDV. Im Zweifel sei es sicherer, das Fahrzeug stehen zu lassen.

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FOTO: HENNING KAISER/DPA-TMN Alles noch in Schuss? Wegen Corona haben Autofahrer nun mehr Spielraum für die HU.

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