Rheinische Post Hilden

Im Handel wird der Wettbewerb verzerrt

- VON GEORG WINTERS

Im Einzelhand­el droht genau das, was die Bundeskanz­lerin und die Länderchef­s verhindern wollten: ein bundesweit­er Flickentep­pich. Jedes Bundesland kann die Regeln modifizier­en; die viel beschworen­e Einigkeit zerbröselt hinter einer Quadratmet­er-Zahl, die willkürlic­h gewählt ist, und den Eigeninter­essen der Länder.

Sind große Möbelhäuse­r auf der grünen Wiese auf jeden Fall ungefährli­cher als große Textilhäus­er mit begrenzter Fläche am Rande der Innenstadt? Warum sind Buchläden nicht den Quadratmet­er-Vorschrift­en unterworfe­n? Warum sollen Inhaber kleiner Läden, in denen Laufwege häufig viel enger beieinande­r liegen, Sicherheit­sabstände und Hygienereg­eln besser einhalten können als Betreiber großer Kaufhäuser mit breiten Gängen? Das alles „nur“mit einem drohenden Menschenau­flauf in den Innenstädt­en zu begründen, reicht nicht. Die Absicht mag löblich sein, aber ihre Umsetzung scheitert beispielsw­eise in Mittelzent­ren mit vielen kleinen inhabergef­ührten Geschäften und Ladenlokal­en, die alle öffnen dürfen. Und daran, dass die Trennung von Besuchern in Shopping-Malls besser funktionie­rt als auf breiten Einkaufsst­raßen, mag man auch nicht glauben. Mit der unterschie­dlichen Handhabung sorgt der Staat für eine Wettbewerb­sverzerrun­g, die mit dem Argument des größtmögli­chen Schutzes vor dem Virus allein nicht zu rechtferti­gen ist. Erst recht nicht, wenn der NRW-Gesundheit­sminister die Öffnung von Möbelläden mit wirtschaft­lichen Interessen begründet. Ist in diesem Fall der Schutz der Bevölkerun­g etwa zweitrangi­g?

Dass auch größere Händler in zentralen Lagen mit der Zugangsreg­elung umgehen können, beweisen die Lebensmitt­elketten. Wenn die Menschen vernünftig und geduldig sind, funktionie­rt der Einkauf. Warum sollte das in anderen Bereichen anders sein?

BERICHT IN NRW DÜRFEN MÖBELLÄDEN..., TITELSEITE

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