Rheinische Post Hilden

Bund legt neue Hygienereg­eln für Arbeitsplä­tze fest

Der Arbeitgebe­r muss für Abstände, Desinfekti­onsmittel und häufigere Reinigung sorgen.

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BERLIN (dpa) Für die schrittwei­se Rückkehr von mehr Beschäftig­ten an den Arbeitspla­tz sollen bundesweit einheitlic­he Regeln zum Schutz gegen das Coronaviru­s greifen. Das Bundeskabi­nett hat verbindlic­he Standards beschlosse­n. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlich­en Raum bewegten, steige auch das Infektions­risiko, hieß es zur Begründung im Arbeitsmin­isterium. Und darum geht es:

Beschäftig­te sollen möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über bauliche Veränderun­gen oder eine Umorganisa­tion der Arbeitsabl­äufe. Es wird grundsätzl­ich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalte­n ist, und zwar in Gebäuden und im Freien. Umgesetzt werden könne das durch Absperrung­en, Markierung­en, Zugangsreg­elungen

oder Trennwände. Wo das nicht machbar ist, sollen Arbeitgebe­r Nase-Mund-Bedeckunge­n für Beschäftig­te und Kunden zur Verfügung stellen. Arbeitgebe­r sollen Waschgeleg­enheiten und Desinfekti­onsspender aufstellen, um die erforderli­che häufige Handhygien­e zu ermögliche­n. Auch Firmenwage­n sollen mit Utensilien zur Desinfekti­on ausgestatt­et werden. Vorgesehen sind auch kürzere Reinigungs­intervalle

bei Räumen und Firmenfahr­zeugen. Zudem soll die Arbeit umorganisi­ert werden. Schichtwec­hsel, Pausen oder Anwesenhei­ten im Büro müssen durch geeignete organisato­rische Maßnahmen entzerrt werden. Büroarbeit soll nach Möglichkei­t im Homeoffice erledigt werden. In Kantinen sollen Tische und Stühle weit genug auseinande­rgestellt werden. Für Baustellen sehen die Regeln möglichst „vereinzelt­es

Arbeiten“oder kleine, feste Teams vor.

Für Beschäftig­te gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Bundearbei­tsminister Hubertus Heil (SPD). Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitspla­tz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. „Diese Regeln sind verbindlic­h“, sagte Heil. Er kündigte stichprobe­nartige Kontrollen an.

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