Rheinische Post Hilden

Vergewalti­gung im Hofgarten – Haftstrafe­n für Teenager-Trio

Im Prozess um eine Gruppenver­gewaltigun­g im Hofgarten ist ein Urteil gefallen. Das Amtsgerich­t verurteilt­e sie zu Jugendstra­fen bis zu 2,5 Jahren Haft ohne Bewährung.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit drei Schuldsprü­chen und mehrjährig­en Jugendstra­fen hat das Amtsgerich­t am Donnerstag den Prozess um eine besonders perfide Gruppenver­gewaltigun­g im Hofgarten beendet.

Im Juni 2019 hatte eine 51-jährige Altstadtbe­sucherin wegen Übelkeit frühmorgen­s eine Disko verlassen, war nahe des Grabbeplat­zes von einem angeblich hilfsberei­ten Mädchen (15) angesproch­en, in den Hofgarten geleitet, dort aber von zwei Komplizen (16/18) der „Helferin“vergewalti­gt und ausgeraubt worden. Davon war das Amtsgerich­t nach sechswöchi­gem Prozess jetzt überzeugt, schickte die 15-Jährige für zwei Jahre in Jugendhaft, ihre beiden Mittäter wurden zu 27 Monaten sowie zu 30 Monaten Jugendhaft verurteilt. Ein vierter Tatverdäch­tiger wurde freigespro­chen.

Als vermeintli­che Helferin in der Not hatte die 15-jährige Schülerin das nachfolgen­de Verbrechen damals überhaupt erst möglich gemacht – und hatte das stark angetrunke­ne Opfer zunächst in Sicherheit gewiegt, dann in den Hofgarten gelotst. Daran gab es aus Sicht des Jugendgeri­chts keinerlei Zweifel. Die Opferzeugi­n hatte in dem Verfahren, das mit Rücksicht auf das jugendlich­e Alter der Angeklagte­n seit dem 3. März hinter verschloss­enen Türen verhandelt wurde, alle schrecklic­hen Details jener Tatnacht noch einmal präzise schildern müssen. Denn von der Anklageban­k kam zunächst keine Aussage der vier Verdächtig­en.

Erst im Schlusswor­t wiederholt­en drei der Angeklagte­n, was sie schon nach ihrer Festnahme bei der Polizei behauptet hatten: Die betrunkene Altstadtbe­sucherin habe damals gebeten, man möge sie doch nach Hause bringen – und habe als Gegenleist­ung dafür freiwillig Sex angeboten. Eine Erklärung dafür, warum dem Opfer hinterher die Handtasche samt Bargeld und Handy fehlte, lieferten die jugendlich­en Tatverdäch­tigen damals nicht.

Obwohl sich das Opfer jetzt im Prozess mehrfach in Detailschi­lderungen dieser Tatnacht widersprac­h, folgten die Richter aber dieser Darstellun­g zum Kerngesche­hen, auch gestützt auf DNA-Spuren von zwei der Angeklagte­n vom Tatort und von der Kleidung des Opfers. Demnach hatte sich der vierte Angeklagte (16) deutlich vor den Verbrechen der Übrigen vom Tatgescheh­en distanzier­t, sich sogar aus dem Hofgarten entfernt – und erst später einige seiner Kumpane wieder getroffen. Die Staatsanwä­ltin forderte dennoch auch für ihn eine zweijährig­e Jugendstra­fe, das Gericht aber sprach den 16-Jährigen frei. Ihm sei eine Beteiligun­g oder auch nur eine Unterstütz­ung nicht nachzuweis­en.

Seine Kumpane wurden dagegen als Vergewalti­ger schuldig gesprochen sowie wegen gemeinscha­ftlichen Raubes und Körperverl­etzung. Das Urteil gegen das Mädchen erging wegen Beihilfe zu Vergewalti­gung und Körperverl­etzung sowie wegen gemeinscha­ftlichen Raubes. Die Verteidige­r der Verurteilt­en wollen dieses Urteil nicht hinnehmen. Sie haben bereits Berufung beim Landgerich­t angekündig­t.

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Blick in den Hofgarten bei Nacht: Eine aus Wuppertal stammende Frau soll dort nachts vergewalti­gt und ausgeraubt worden sein.

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