Rheinische Post Hilden

Strafzette­l trotz Fristverlä­ngerung beim TÜV

- VON HENDRIK GAASTERLAN­D

DÜSSELDORF Die Ankündigun­g von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU) Ende März, wegen der Corona-Krise eine Schonfrist bei der TÜV-Erneuerung gelten zu lassen, verursacht­e einem Düsseldorf­er Ärger. Raimund Dockter hatte sich auf die Worte des Ministers verlassen und sich daher noch nicht um eine neue Plakette für seinen VW gekümmert – trotzdem erhielt er von der Stadt ein Schreiben mit der Aufforderu­ng, ein Verwarnung­sgeld in Höhe von 15 Euro zu zahlen. Dies lehnte Dockter aber ab.

Scheuer hatte gesagt, man habe beschlosse­n, die Frist beim Ablauf des TÜV von zwei auf vier Monate zu verlängern. Dies könnten Bundesländ­er und Polizei berücksich­tigen. „Ist alles kein Thema“, sagte der Minister. Nach dieser Lesart hätte der Düsseldorf­er noch bis Ende des Monats Zeit gehabt. Dockter legte Widerspruc­h

gegen das Verwarnung­sgeld ein. Er teilte unserer Redaktion mit, dass sich die Stadt Düsseldorf über die Fristverlä­ngerung hinwegsetz­e, obwohl er sie auf diese hingewiese­n habe. Trotzdem habe die Stadt auf die Zahlung des Verwarnung­sgeldes bestanden.

Inzwischen sei das Verfahren eingestell­t worden, teilte ein Stadtsprec­her mit. Die verlängert­e Frist werde sowohl von der Bußgeldste­lle als auch von den Mitarbeite­rn der Verkehrsüb­erwachung

berücksich­tigt, beide Ämter seien informiert worden. Im Großen und Ganzen gebe es auch keine Probleme, sagte der Sprecher. Sollte es doch einmal zu einem „Knöllchen“gekommen sein, das den geänderten Toleranzfr­isten nicht entspricht, wie im Fall von Raimund Dockter, so könne dies im Einzelfall geklärt werden, wenn sich der Betroffene meldet.

Laut der Prüforgani­sation Dekra gibt es in der Praxis allerdings ein Problem, denn die Straßenver­kehrszulas­sungsordnu­ng behalte trotz Scheuers Vorschläge­n grundsätzl­ich ihre Gültigkeit – und damit auch die darin enthaltene Vorschrift, dass Fahrzeugha­lter, die ihr Fahrzeug mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptunter­suchung vorstellen, mit einer vertieften Prüfung rechnen müssen. Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen dürften: Diese ist rund 20 Prozent teurer als die normale Hauptunter­suchung.

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