Rheinische Post Hilden

Neue Gesetze im Kampf gegen Corona

Die gesetzlich­en Kassen sollen wöchentlic­h 4,5 Millionen Tests mehr finanziere­n.

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BERLIN (qua) Mit Massentest­s, einer höheren Meldepflic­ht und einer Entlastung des Gesundheit­ssystems wollen Union und SPD das Coronaviru­s weiter bekämpfen. Dies zeigt ein Gesetzentw­urf, der unserer Redaktion vorliegt:

Um eine „stufenweis­e Rückkehr zum normalen Wirtschaft­sleben zu ermögliche­n“, wie es im Gesetzentw­urf heißt, sollen künftig rund 4,5 Millionen Tests auf das Coronaviru­s zusätzlich pro Woche durch die gesetzlich­en Krankenkas­sen finanziert werden. Auch wer symptomfre­i ist, hat zukünftig Anspruch auf einen kassenfina­nzierten Check. Die Mehrkosten für die Kassen liegen bei rund 1 bis 1,5 Milliarden Euro pro Monat.

Bislang durfte

Zusätzlich­e Tests Mehr Grippeimpf­stoff

der bestellte Grippeimpf­stoff für die normale Wintergrip­pe zehn Prozent über dem tatsächlic­hen Bedarf liegen. Diese Rechnung hat sich schon in den vergangene­n Jahren oft als zu knapp erwiesen. Nun soll es zulässig sein, 30 Prozent als Reserve zu bestellen. Die bessere Versorgung mit saisonalem Impfstoff soll das Gesundheit­ssystem entlasten. Privatvers­icherte Union und SPD rechnen damit, dass rund 290.000 Privatvers­icherte in wirtschaft­liche Not geraten und ihre Prämien nicht mehr zahlen können. Wer deswegen in den Basistarif wechseln muss, soll ohne Aufschlag in den alten Tarif zurückzuke­hren können.

Mehr Dokumentat­ion

Die durch das Coronaviru­s verursacht­e Covid-19-Erkrankung

soll dauerhaft meldepflic­htig werden. Auch die Genesung von Covid-19 sowie negative Labortests sollen künftig behördlich erfasst werden müssen. Möglich sein soll zudem, dass eine Immunität gegen Covid-19, die durch einen Antikörper­test festgestel­lt werden kann, auch im Impfpass festgehalt­en wird.

Entlastung des Gesundheit­swesens

Der Gesetzentw­urf enthält zahlreiche Regelungen, die Kliniken von bürokratis­chen Pflichten entlasten und vorgesehen­e Neuregelun­gen verschiebe­n. Normalerwe­ise gibt es für die Abrechnung­en von Behandlung­en in Kliniken strenge Vorgaben. Sie werden für Krankenhäu­ser, die Covid-19-Patienten behandeln, gelockert.

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