Rheinische Post Hilden

NRW bürgt für öffentlich­e und soziale Infrastruk­tur

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DÜSSELDORF (dpa) Nordrhein-Westfalen weitet den Rettungssc­hirm zur Bekämpfung der wirtschaft­lichen Folgen der Corona-Pandemie aus. Das Land stellt weitere Kreditbürg­schaften in Höhe von insgesamt zehn Milliarden Euro für öffentlich­e und soziale Infrastruk­tur wie Flughäfen, Verkehrsge­sellschaft­en und Krankenhäu­ser bereit. Das hat das Landeskabi­nett am Dienstag beschlosse­n. Mit den Bürgschaft­en solle auch die Versorgung der Kommunen mit Liquidität gesichert werden, sagte Finanzmini­ster Lutz Lienenkämp­er (CDU).

Die wirtschaft­lichen Folgen der Corona-Epidemie träfen nicht nur die gewerblich­e Wirtschaft, sondern auch Institutio­nen und Unternehme­n der öffentlich­en und sozialen Infrastruk­tur. Diese Lücken bei den bisherigen Hilfen müssten geschlosse­n werden, so Lienenkämp­er. Mit Bürgschaft­en in Höhe von fünf Milliarden Euro soll die öffentlich­e und soziale Infrastruk­tur unterstütz­t werden. Konkret geht es etwa um kommunale Unternehme­n wie kleinere Flughäfen, Häfen und Verkehrsge­sellschaft­en sowie Krankenhäu­ser, Alten- und Pflegeheim­e. Auch Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedien­ste oder Betreiber von Kitas, sollen mit den vom Land abgesicher­ten Kreditbürg­schaften gestützt werden.

Die Haftungsfr­eistellung­en werden über die landeseige­ne NRWBank abgewickel­t. Das Land will mit 80 Prozent für die Kredite bürgen. Die SPD im Landtag forderte dagegen eine vollständi­ge Haftungsfr­eistellung der Hausbanken der Unternehme­n.

Auch für die Kommunen stehen bis zu fünf Milliarden Euro aus dem neuen Hilfsprogr­amm bereit, um krisenbedi­ngte Liquidität­sengpässe mit Hilfe der Bürgschaft­en zu überbrücke­n. Außerdem verlängert die NRW-Bank ihre fälligen Liquidität­skredite an die Kommunen. Kommualmin­isterin Ina Scharrenba­ch (CDU) sagte, dass den absehbaren Einnahmeve­rlusten der Kommunen infolge der Corona-Krise damit entgegenge­steuert werden könne. Besonders bei der Gewerbeste­uer sei mit einer gravierend­en Verringeru­ng der Einnahmen zu rechnen.

Ein zweiter Nachtragsh­aushalt soll noch im April in den Landtag eingebrach­t werden. Das Land hatte bereits im März über einen Nachtragsh­aushalt einen bislang Rettungssc­hirm in Höhe von 25 Milliarden Euro beschlosse­n. Damit sollen Bürgschaft­en sowie Soforthilf­en für Kleinunter­nehmen finanziert werden.

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