Rheinische Post Hilden

Freunde dürfen an Trauerfeie­rn teilnehmen

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Menschen außerhalb der engsten Familie können jetzt wieder zu Beerdigung­en in Hilden und Haan.

HILDEN/HAAN (tobi) Freunde und Bekannte durften während der Corona-Krise nicht an Trauerfeie­rn teilnehmen. Zugelassen war lediglich der engste Familienkr­eis – und dann höchsten zehn Personen. In Haan gilt diese Regelung ab Montag nicht mehr, wie die Stadt mitteilte. „Es wird wieder möglich sein, im größeren Familienkr­eis an Beisetzung­en teilzunehm­en“, teilte die Stadt mit.

Hintergrun­d ist die neue Landesvero­rdnung. Demnach gibt es für die Anzahl der Teilnehmer an einer Bestattung und Beisetzung keine zahlenmäßi­ge Beschränku­ng mehr. Es sind jedoch die erforderli­chen Hygienevor­schriften sowie die Mindestabs­tände von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmer­n einzuhalte­n. „Für die Durchführu­ng von Trauerfeie­rn

wird die Trauerhall­e auf dem städtische­n Waldfriedh­of ab sofort wieder zur Verfügung stehen“, hieß es bei der Stadt. Die Friedhofsv­erwaltung

wird mit entspreche­nden Maßnahmen für die nötigen Rahmenbedi­ngungen sorgen.

Auch in Hilden wurden die Regeln für Trauerfeie­rn gelockert. „Das ist eine große Erleichter­ung für viele Betroffene­n“, unterstrei­cht Bürgermeis­terin Birgit Alkenings. „Wer einem Menschen wie nahesteht, ist nicht unbedingt vom formalen Familienst­atus abhängig.“Zum Infektions­schutz bleibt die Personenza­hl in der Itterstadt jedoch zunächst weiterhin auf zehn Personen beschränkt.

Auch die Kapellen auf den Hildener Friedhöfen sollen demnächst wieder für Trauerfeie­rn genutzt werden können. „Wir erwarten in der kommenden Woche eine landesweit­e Regelung für religiöse Einrichtun­gen wie Kirchen, Synagogen und Moscheen“, erklärt Baudezerne­nt Peter Stuhlträge­r. „Wir streben an, zeitgleich mit diesen auch die Kapellen in Hilden wieder zu öffnen.“

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ARCHIVFOTO: TEPH Trauerfeie­rn sind in Hilden und Haan ab sofort nicht mehr nur im engsten Familienkr­eis möglich.

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