Freunde dürfen an Trauerfeiern teilnehmen
Menschen außerhalb der engsten Familie können jetzt wieder zu Beerdigungen in Hilden und Haan.
HILDEN/HAAN (tobi) Freunde und Bekannte durften während der Corona-Krise nicht an Trauerfeiern teilnehmen. Zugelassen war lediglich der engste Familienkreis – und dann höchsten zehn Personen. In Haan gilt diese Regelung ab Montag nicht mehr, wie die Stadt mitteilte. „Es wird wieder möglich sein, im größeren Familienkreis an Beisetzungen teilzunehmen“, teilte die Stadt mit.
Hintergrund ist die neue Landesverordnung. Demnach gibt es für die Anzahl der Teilnehmer an einer Bestattung und Beisetzung keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Es sind jedoch die erforderlichen Hygienevorschriften sowie die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern einzuhalten. „Für die Durchführung von Trauerfeiern
wird die Trauerhalle auf dem städtischen Waldfriedhof ab sofort wieder zur Verfügung stehen“, hieß es bei der Stadt. Die Friedhofsverwaltung
wird mit entsprechenden Maßnahmen für die nötigen Rahmenbedingungen sorgen.
Auch in Hilden wurden die Regeln für Trauerfeiern gelockert. „Das ist eine große Erleichterung für viele Betroffenen“, unterstreicht Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Wer einem Menschen wie nahesteht, ist nicht unbedingt vom formalen Familienstatus abhängig.“Zum Infektionsschutz bleibt die Personenzahl in der Itterstadt jedoch zunächst weiterhin auf zehn Personen beschränkt.
Auch die Kapellen auf den Hildener Friedhöfen sollen demnächst wieder für Trauerfeiern genutzt werden können. „Wir erwarten in der kommenden Woche eine landesweite Regelung für religiöse Einrichtungen wie Kirchen, Synagogen und Moscheen“, erklärt Baudezernent Peter Stuhlträger. „Wir streben an, zeitgleich mit diesen auch die Kapellen in Hilden wieder zu öffnen.“