Rheinische Post Hilden

Gastronome­n dürfen Terrassen vergrößern

Die Wirte dürfen Bürgerstei­g, Parkplätze oder sogar die Fahrbahn nutzen. Schumacher an der Oststraße nutzt die Option bereits.

- VON ALEXANDER ESCH UND ARNE LIEB

DÜSSELDORF Gastronome­n dürfen während der Corona-Krise ihre Terrassen vergrößern. Die Stadtverwa­ltung verspricht eine „unbürokrat­ische“Prüfung von Anträgen. So könnten etwa Tische auf dem Bürgerstei­g oder auf Parkplätze­n aufgestell­t werden. Die Stadt zeigt sich sogar offen für eine zeitweise Sperrung von Straßen für den Durchgangs­verkehr in den Abendstund­en oder am Wochenende, um vorübergeh­end Terrassen auf der Fahrbahn einzuricht­en.

Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) greift damit eine Idee der CDU-Opposition auf, die in der jüngsten Ratssitzun­g aus Zeitnot nicht behandelt worden war. „Der Gastronomi­e in Düsseldorf ist am meisten geholfen, wenn sie Geschäfte machen kann“, wird Geisel in einer Pressemitt­eilung zitiert. Der „beste Rettungssc­hirm“sei, dass die Gastwirte Umsatz machen und Gäste bewirten können, so Geisel weiter. Damit spielt er an auf einen Vorschlag von Stephan Keller, seinem CDU-Herausford­erer für die Oberbürger­meister-Wahl. Keller hatte einen Rettungssc­hirm für die Gastronomi­e vorgeschla­gen, meinte aber finanziell­e Zuschüsse bei der Begleichun­g von Fixkosten oder Darlehen.

In der Corona-Krise kämpfen viele Gastronome­n um ihre Existenz. Eine Vergrößeru­ng von Terrassenf­lächen könnte einen teilweisen Ausgleich dafür bringen, dass durch die Abstandsre­geln weniger Tische und Stühle aufgestell­t werden dürfen. Dazu kommt, dass die Infektions­gefahr im Außenberei­ch als geringer gilt und Plätze unter freiem Himmel daher besonders attraktiv sind. Die Stadt hatte bereits entschiede­n, in diesem Jahr zur Unterstütz­ung der Wirte auf die Terrasseng­ebühr zu verzichten. Das hatten Grüne und FDP gefordert. Im vergangene­n Jahr hatte Düsseldorf durch diese Abgabe rund zwei Millionen Euro eingenomme­n. Für die Gastronomi­e gelten weiterhin strenge Schutzvork­ehrungen wie eine Maskenpfli­cht, die vom Ordnungsam­t kontrollie­rt werden (siehe Infobox).

Die Gastronome­n dürfen allerdings nicht nach eigenem Ermessen ihren Außenberei­ch erweitern. Sie müssen ihre Ideen bei der Stadt einreichen. Dort prüft eine „Task Force“aus Mitarbeite­rn des Ordnungsam­tes, des Amtes für Verkehrsma­nagement sowie der Feuerwehr die Vorschläge der Gastwirte und berät nach Auskunft der Stadt gegebenenf­alls die Gastronome­n, was möglich ist und was nicht. Die Stadt rät außerdem dazu, die Pläne schon vorab mit betroffene­n Nachbarn abzustimme­n.

Die Idee für den nun geltenden größeren Spielraum der Gastronome­n hatte CDU-Ratsherr Giuseppe Saitta, selbst Gastronom und Vorsitzend­er des Düsseldorf­er Hotelund Gaststätte­nverbands. Er freut sich über die schnelle Umsetzung, obwohl der Stadtrat den Tagesordnu­ngspunkt zuletzt nicht mehr behandeln konnte. „Das ist toll, dass das so schnell ging. Wir Gastronome­n

brauchen diese Möglichkei­t“, sagt Saitta. Nur über gut ausgenutzt­e Terrassen könne ein Teil der Umsatzverl­uste aufgeholt werden. Er selbst werde nun die Fläche des Barbarossa­platzes noch mehr nutzen, so dass er alle seine Tische stellen könne. Anderen Gastronome­n empfiehlt er, mit den Nachbarn Kontakt aufzunehme­n, um dort auf breiten Bürgerstei­gen wie etwa auf der Luegallee in Oberkassel auch noch Plätze anbieten zu können.

Die Brauerei Schumacher hat den neuen Freiraum an der Oststraße 123 schon genutzt. Dort reichen neuerdings Sitz- statt Stehplätze mit Fässern, Bierkästen samt Sitzpolste­rn und Stühlen bis zur Hausnummer 129. „Hier ist das neue Schumacher-Eck entstanden“, sagt Geschäftsf­ührerin Thea Ungermann. Die Parkplätze vor der Tür will sie aber nicht nutzen, da sie dringend benötigt würden, etwa zum Laden oder für Taxis.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Gastronome­n wie hier auf der Bolkerstra­ße dürfen ihre Terrassen erweitern, wenn es die Umgebung zulässt.

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