Rheinische Post Hilden

NRW erlaubt Ferienfrei­zeiten

Die Landesregi­erung vollzieht Lockerunge­n im Bereich von Wirtschaft und Freizeit.

- VON MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF Ab Samstag nimmt Nordrhein-Westfalen weitere Beschränku­ngen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurück – allerdings weniger, als ursprüngli­ch im NRW-Plan vorgesehen waren. Die Landesregi­erung veröffentl­ichte eine entspreche­nde neue Corona-Schutzvero­rdnung, die bis zum 15. Juni gilt.

War es seit der letzten Lockerung erlaubt, dass sich Angehörige zweier Haushalte miteinande­r treffen, wird diese Regelung deutlich erweitert: Fortan wird es möglich sein, dass sich bis zu zehn Personen treffen – unabhängig davon, ob sie zu zwei Haushalten gehören.

Theater, Opern, Konzertsäl­e und Kinos dürfen für maximal 100 Personen

öffnen. Innerhalb der Gebäude gilt eine Maskenpfli­cht, allerdings nicht am Sitzplatz. Der Abstand zu anderen Besuchern muss 1,5 Meter betragen, zu Sängern, Schauspiel­ern und Blasmusike­rn auf der Bühne sind es drei Meter.

Schlechte Nachrichte­n gibt es für diejenigen, die sich Hoffnungen auf eine Wiederaufn­ahme des Amateurfuß­balls gemacht hatten. Nicht-kontaktfre­ie Sportarten bleiben bis auf Weiteres für Gruppen mit mehr als zehn Personen untersagt. Die zuständige Staatssekr­etärin Andrea Milz hatte das bereits vor einigen Tagen angedeutet. Auch Wellness-, Erlebnisun­d Spaßbäder bleiben – anders als ursprüngli­ch im NRW-Plan vorgesehen – geschlosse­n. Für Besucher öffnen dürfen dagegen Messen,

Kongresse, Ausstellun­gen und Spezialmär­kte, wenn sie entspreche­nde Konzepte erarbeiten und die Hygieneund Infektions­schutzstan­dards einhalten.

Kurz vor den Sommerferi­en erlaubt NRW zudem wieder Busreisen unter den Bedingunge­n des Infektions­schutzes. Schüler können ihre Sommerferi­en mit Tagesausfl­ügen, Ferienfrei­zeiten, Stadtrande­rholung und Ferienreis­en verbringen.

Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) begründete die Lockerunge­n damit, dass die Zahl der Neuinfekti­onen seit dem 20. April um 75 Prozent zurückgega­ngen sei: „Unveränder­t gilt es, wo immer möglich Abstand zu halten und verantwort­ungsvoll sich selbst und anderen gegenüber zu handeln.“

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