Land nennt der AfD Hunderte „verrufene Orte“
DÜSSELDORF (dpa/RP) Die Landesregierung hat Hunderte Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen genannt, die „gefährlich und verrufen“im Sinne des Polizeigesetzes sein sollen. Sie beantwortet damit eine Anfrage von AfD-Abgeordneten aus dem Jahr 2017. Weil das Innenministerium diese Anfrage zunächst nicht vollständig beantworten wollte, hatte es jahrelangen Streit gegeben. Die Landesregierung hatte in einer ersten Antwort vor zwei Jahren 44 Orte im Land nach dieser Definition benannt und Städten zugeordnet, konkrete Angaben dazu aber verweigert. Das sei unzulässig, hatte der Verfassungsgerichtshof moniert und die Landesregierung im Januar gezwungen, die Anfrage zu beantworten. Die Abgeordneten hätten einen Informationsanspruch. Nun werden in einer seitenlangen Tabelle Straßen und Plätze genannt, die diese 44 Gebiete definieren. Besonders viele Orte werden für Köln, Dortmund und Essen genannt. Für Aachen sind 35 Ortsangaben aufgeführt, für Düsseldorf 14. So ist in der Landeshauptstadt damit das Bahnhofsviertel markiert, nicht aber die Altstadt. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das NRW-Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei den Begriffen „gefährliche und verrufene Orte“um polizeifachliche Bezeichnungen nach dem Polizeigesetz handelt, die irreführend seien. In Köln gehört dazu zum Beispiel auch der Hohenzollernring, in Mönchengladbach die Hindenburgstraße, eine Haupteinkaufsstraße.