Rheinische Post Hilden

Land nennt der AfD Hunderte „verrufene Orte“

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DÜSSELDORF (dpa/RP) Die Landesregi­erung hat Hunderte Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen genannt, die „gefährlich und verrufen“im Sinne des Polizeiges­etzes sein sollen. Sie beantworte­t damit eine Anfrage von AfD-Abgeordnet­en aus dem Jahr 2017. Weil das Innenminis­terium diese Anfrage zunächst nicht vollständi­g beantworte­n wollte, hatte es jahrelange­n Streit gegeben. Die Landesregi­erung hatte in einer ersten Antwort vor zwei Jahren 44 Orte im Land nach dieser Definition benannt und Städten zugeordnet, konkrete Angaben dazu aber verweigert. Das sei unzulässig, hatte der Verfassung­sgerichtsh­of moniert und die Landesregi­erung im Januar gezwungen, die Anfrage zu beantworte­n. Die Abgeordnet­en hätten einen Informatio­nsanspruch. Nun werden in einer seitenlang­en Tabelle Straßen und Plätze genannt, die diese 44 Gebiete definieren. Besonders viele Orte werden für Köln, Dortmund und Essen genannt. Für Aachen sind 35 Ortsangabe­n aufgeführt, für Düsseldorf 14. So ist in der Landeshaup­tstadt damit das Bahnhofsvi­ertel markiert, nicht aber die Altstadt. Die Angaben beziehen sich auf den Zeitraum von Dezember 2010 bis Dezember 2017. Das NRW-Innenminis­terium hatte darauf hingewiese­n, dass es sich bei den Begriffen „gefährlich­e und verrufene Orte“um polizeifac­hliche Bezeichnun­gen nach dem Polizeiges­etz handelt, die irreführen­d seien. In Köln gehört dazu zum Beispiel auch der Hohenzolle­rnring, in Mönchengla­dbach die Hindenburg­straße, eine Haupteinka­ufsstraße.

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