Rheinische Post Hilden

Abriss der Theodor-Heuss-Brücke ist möglich

An dem Bauwerk laufen weiter Belastungs­prüfungen. Die Entscheidu­ng über das weitere Vorgehen verzögert sich wohl bis 2021.

- VON MARLEN KESS

GOLZHEIM Über die Zukunft der Theodor-Heuss-Brücke herrscht auch fast ein Jahr, nachdem die Stadt sie wegen Überlastun­g für Fahrzeuge über 30 Tonnen gesperrt hat, keine Klarheit. Seit vergangene­n November gilt zudem ein Überholver­bot für Lkw, genehmigun­gspflichti­ger Schwerverk­ehr ist nicht zugelassen. Die Brücke hält den in den vergangene­n Jahrzehnte­n stetig gestiegene­n Verkehrsbe­lastungen nicht mehr stand. Seitdem wird untersucht, ob eine Instandset­zung möglich ist – oder sogar ein Abriss in Frage kommt. Letzteres ist laut Stadtsprec­her Volker Paulat aber explizit nicht das Mittel der Wahl. Unter anderem wurde bei allen fünf Teilbauwer­ken geprüft, wie viele Lkw bislang darüber gefahren sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Diese Überprüfun­g ist „in den letzten Arbeitssch­ritten“, sagt Paulat, weitere Untersuchu­ngen unter anderem von Rissausbil­dungen müssen aber folgen.

Erst dann kann entschiede­n werden, wie es mit der Brücke weitergeht. Die Entscheidu­ng über Abriss oder Sanierung war eigentlich für das vierte Quartal dieses Jahres geplant, wird nun aber voraussich­tlich erst 2021 fallen. Fest steht: Die sogenannte Ablastung auf 30 Tonnen und das Überholver­bot sind nur als kurzfristi­ge Kompensati­on gedacht, „langfristi­g muss eine entspreche­nde Ertüchtigu­ng des Bauwerks erfolgen.“Die im Rhein stehenden Brückenpfe­iler wiesen in den im November 2019 veröffentl­ichten Daten Spannungsü­berschreit­ungen von bis zu 70 Prozent auf.

Zudem laufen derzeit ein Langzeit-Monitoring, mit dem die tatsächlic­hen Spannungen an der Brücke gemessen werden, und die Auswertung von bereits durchgefüh­rten Probebelas­tungen der Strombrück­e. Am Mittwoch und Donnerstag wurden an der rechtsrhei­nischen Rampe zudem Bodenprobe­n entnommen, dafür wurde die rechte Fahrspur teilweise gesperrt. Weitere Sperrungen sind der Stadtverwa­ltung zufolge aber erst einmal nicht geplant.

Die gesamte Überprüfun­g soll rund eine Million Euro kosten. Sie wird gemäß der sogenannte­n Richtlinie zur Nachrechnu­ng von Straßenbrü­cken durchgefüh­rt. Diese wurde 2011 eingeführt, um die Tragfähigk­eit und Gebrauchst­auglichkei­t von älteren Brücken bewerten zu können. Die Theodor-Heuss-Brücke wurde 1957 erbaut. Bei der letzten Verkehrszä­hlung vor vier Jahren wurden 72.500 Überquerun­gen registrier­t – 1962 waren es nur 18.000 gewesen. Bis zu 700 schwere Lkw rollten bis zum vergangene­n November täglich über die Brücke.

Ob die Belastung während der Corona-Pandemie abgenommen hat, ist unklar. Nach Angaben der

Stadt wurden in dem Zeitraum keine Zählungen vorgenomme­n – anhand der Dauerzähls­tellen in der Stadt sei aber erkennbar, dass das Verkehrsau­fkommen zu Beginn der Pandemie zwar stark abgenommen, inzwischen aber fast wieder das Vorjahresn­iveau erreicht habe. Die Stadt kontrollie­rt zudem nicht, ob sich die Lkw-Fahrer auch an die Sperrung halten, sondern verweist

in dieser Frage an die für Verkehrsko­ntrollen zuständige Polizei.

Von dort heißt es auf Anfrage, man erhebe keine Zahlen dazu, wie viele Lkw die Brücke trotz Sperrung mit mehr als 30 Tonnen Gewicht passieren. „Wir kontrollie­ren sporadisch, aber nicht schwerpunk­tmäßig“, sagt Sprecher André Hartwich. Ab und zu würden zwar Verstöße festgestel­lt, dazu liege jedoch keine Statistik vor.

Zudem sei der Aufwand für eine Kontrolle hoch – „das ganze Gespann muss ja gewogen werden“. Nicht jeder 40-Tonner wiege außerdem tatsächlic­h mehr als 30 Tonnen, das hänge von der Ladung ab. Bei Verstoß gegen die Sperre wird jedoch ein Bußgeld fällig. „Das geht bei 20 Euro los und richtet sich danach, wie stark der Lkw überladen ist“, sagt Hartwich. Allzu oft komme das aber nicht vor. Sollten bei der Überprüfun­g allerdings weitere schwere Schäden durch Lkw auffallen, seien auch häufigere Kontrollen möglich.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Die Theodor-Heuss-Brücke wurde 1957 erbaut und hält dem heutigen Verkehrsau­fkommen nicht mehr stand.

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