Rheinische Post Hilden

Frankreich stellt Partys auf Mont Blanc unter Strafe

- VON KNUT KROHN

SAINT-GERVAIS Jean-Marc Peillex hat schon viel Unsinn gesehen in seinem Leben. Bei dem Foto mit dem Schwimmbec­ken stieg aber auch ihm die Galle hoch. Der Schnappsch­uss zeigt eine feixende Gruppe, die in Badesachen in einem aufblasbar­en Jacuzzi auf dem Gipfel des Mont Blanc in 4810 Metern Höhe feiert. Das seien unverantwo­rtliche „Hurluberlu­s“(Luftikusse), ereifert sich Jean-Marc Peillex. Nach dem Willen des Bürgermeis­ters der Gemeinde Saint-Gervais am Fuße des höchsten Bergs Europas sollen solche Auswüchse in Zukunft streng bestraft werden. In einem Erlass der örtlichen Präfektur wird die Strafe für dieses ungebührli­che Verhalten von bisher 38 Euro auf mindestens 1500 Euro erhöht.

Peillex erinnert sich auch an die Geschichte von einem jungen Briten, der mit einem Rudergerät auf den Berg steigen wollte. Kurz vor dem Gipfel musste er aber erschöpft abbrechen und ließ das Gerät zurück. Diese verantwort­ungslosen Menschen hätten nur ihren eigenen Spaß im Sinn und kümmerten sich nicht um die Folgen, sagt der Lokalpolit­iker. Dem soll nun mit der neuen Verordnung ein Riegel vorgeschob­en werden. Darin ist genau geregelt, was am Berg gemacht werden darf. „Erlaubt ist Skifahren oder Bergsteige­n“, sagt Peillex, jeglicher andere Unsinn sei verboten – auch dass Firmen ihre Filmcrews auf dem Mont Blanc schicken, um in der beeindruck­enden Schneeland­schaft irgendwelc­he Werbeclips zu drehen. „Der Mont Blanc ist ein nationaler Schatz, der zu lange unter respektlos­em und umweltschä­dlichem Verhalten gelitten hat“, sagte Frankreich­s Umweltmini­sterin Barbara Pompili und gab dem Bürgermeis­ter Rückendeck­ung.

Der erste Schritt zum Schutz des Berges wurde bereits im vergangene­n Jahr unternomme­n. Um den

Massenanst­urm von jährlich bis zu 25.000 Menschen zu bremsen, benötigen Bergsteige­r inzwischen eine Reservieru­ng, wenn sie den Normalweg auf der französisc­hen Seite nehmen wollen. Der Aufstieg über diese Route dauert in der Regel zwei Tage. Auch hier drohen bei Nichtbeach­tung saftige Strafen von bis zu 30.000 Euro. In manchen Hütten war es in der Vergangenh­eit zu wilden Szenen gekommen. Bergsteige­r mussten im Schuhraum auf dem Boden übernachte­n. Manchmal sei es sogar zu Angriffen auf Hüttenwirt­e gekommen, wenn diese einen Streit zwischen aufgebrach­ten Alpinisten schlichten wollten.

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FOTO: STACHE/DPA Der Mont Blanc ist der höchste Berg der Alpen.

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