Dreifachmörder soll Feuer in Zelle gelegt haben
Ein 55-Jähriger, der in Düsseldorf und Erkrath drei Menschen getötet hat, zündelte in seiner Zelle.
DÜSSELDORF Noch jahrzehntelang wird ein 55-jähriger Gewalttäter hinter Gittern bleiben müssen. Als Dreifachmörder in Anwaltsbüros in Düsseldorf und Erkrath sowie nach einer Gewaltattacke gegen einen Mithäftling in Bielefeld wurde der gebürtige Chinese zu lebenslanger Haft sowie zu weiteren acht Jahren Gefängnis plus Sicherungsverwahrung verurteilt.
Doch am Montag, 19. Oktober, wird ihm in Düsseldorf erneut ein Prozess gemacht. Zweimal habe er laut Anklage Ende 2019 Feuer gelegt in seiner Gefängniszelle. Dafür droht ihm nun wegen versuchter schwerer Brandstiftung noch eine, vermutlich ebenfalls mehrjährige Haftstrafe.
Sich andauernd und von allen Seiten ungerecht behandelt zu fühlen – darin besteht offenbar der Tick dieses Gewalttäters. Begonnen hatte seine schreckliche Tatserie im Februar 2014 mit einem Amoklauf durch mehrere Anwaltsbüros. Weil er sich zuvor in diversen Verfahren von zwei Anwälten angeblich schlecht beraten gefühlt habe, war er innerhalb weniger Stunden in den Kanzleien jener Advokaten in Düsseldorf und Erkrath aufgetaucht, hatte dort jeweils ein Blutbad hinterlassen – und in den Büros obendrein noch Feuer gelegt.
Wegen seines damaligen Dreifach-Mordes ist er vor rund sechs Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt worden, außerdem stellte das Schwurgericht im Herbst 2014 bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Doch 2017 sorgte er wieder für Schlagzeilen. Für einen brutalen Rache-Angriff gegen den Hals eines Mitgefangenen wurde er Ende 2018 wegen versuchten Totschlags erneut schuldig gesprochen. Damals stockten die Bielefelder Richter seine Haftstrafe um weitere acht Jahre auf, verhängten gegen ihn auch noch eine zusätzliche Sicherungsverwahrung.
Weil sich der 55-Jährige im Düsseldorfer Gefängnis benachteiligt gefühlt hat, soll er abends mit angezündetem Papier sowie mit Kleidungsstücken Feuer gelegt haben in seiner Haftzelle. Dabei habe er den Justizkräften noch den Zugang zu seiner Zelle erschwert, um Löscharbeiten zu behindern, sowie das Zellenfenster ausgehebelt, damit sich das Feuer rasch ausbreiten kann. In beiden Fällen gelang es dem Gefängnispersonal jedoch, die Brände schnell zu löschen, ehe die Flammen auf tragende Gebäudeteile übergreifen konnten. Das Anzünden von Feuer in Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, ist als schwere Brandstiftung mit bis zu 15 Jahren Haft bedroht.