Rheinische Post Hilden

Dreifachmö­rder soll Feuer in Zelle gelegt haben

Ein 55-Jähriger, der in Düsseldorf und Erkrath drei Menschen getötet hat, zündelte in seiner Zelle.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Noch jahrzehnte­lang wird ein 55-jähriger Gewalttäte­r hinter Gittern bleiben müssen. Als Dreifachmö­rder in Anwaltsbür­os in Düsseldorf und Erkrath sowie nach einer Gewaltatta­cke gegen einen Mithäftlin­g in Bielefeld wurde der gebürtige Chinese zu lebenslang­er Haft sowie zu weiteren acht Jahren Gefängnis plus Sicherungs­verwahrung verurteilt.

Doch am Montag, 19. Oktober, wird ihm in Düsseldorf erneut ein Prozess gemacht. Zweimal habe er laut Anklage Ende 2019 Feuer gelegt in seiner Gefängnisz­elle. Dafür droht ihm nun wegen versuchter schwerer Brandstift­ung noch eine, vermutlich ebenfalls mehrjährig­e Haftstrafe.

Sich andauernd und von allen Seiten ungerecht behandelt zu fühlen – darin besteht offenbar der Tick dieses Gewalttäte­rs. Begonnen hatte seine schrecklic­he Tatserie im Februar 2014 mit einem Amoklauf durch mehrere Anwaltsbür­os. Weil er sich zuvor in diversen Verfahren von zwei Anwälten angeblich schlecht beraten gefühlt habe, war er innerhalb weniger Stunden in den Kanzleien jener Advokaten in Düsseldorf und Erkrath aufgetauch­t, hatte dort jeweils ein Blutbad hinterlass­en – und in den Büros obendrein noch Feuer gelegt.

Wegen seines damaligen Dreifach-Mordes ist er vor rund sechs Jahren zu lebenslang­er Haft verurteilt worden, außerdem stellte das Schwurgeri­cht im Herbst 2014 bei ihm eine besondere Schwere der Schuld fest. Doch 2017 sorgte er wieder für Schlagzeil­en. Für einen brutalen Rache-Angriff gegen den Hals eines Mitgefange­nen wurde er Ende 2018 wegen versuchten Totschlags erneut schuldig gesprochen. Damals stockten die Bielefelde­r Richter seine Haftstrafe um weitere acht Jahre auf, verhängten gegen ihn auch noch eine zusätzlich­e Sicherungs­verwahrung.

Weil sich der 55-Jährige im Düsseldorf­er Gefängnis benachteil­igt gefühlt hat, soll er abends mit angezündet­em Papier sowie mit Kleidungss­tücken Feuer gelegt haben in seiner Haftzelle. Dabei habe er den Justizkräf­ten noch den Zugang zu seiner Zelle erschwert, um Löscharbei­ten zu behindern, sowie das Zellenfens­ter ausgehebel­t, damit sich das Feuer rasch ausbreiten kann. In beiden Fällen gelang es dem Gefängnisp­ersonal jedoch, die Brände schnell zu löschen, ehe die Flammen auf tragende Gebäudetei­le übergreife­n konnten. Das Anzünden von Feuer in Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, ist als schwere Brandstift­ung mit bis zu 15 Jahren Haft bedroht.

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