Rheinische Post Hilden

Acht Autos in einer Tiefgarage aufgebroch­en

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HILDEN (cis) In der Nacht zu Samstag hat ein Autoknacke­r in einer Tiefgarage am Nove-Mesto-Platz bei mindestens acht Autos eine Seitensche­ibe eingeschla­gen und die Fahrzeuge nach Wertsachen durchsucht. Gegen 9.30 Uhr stellte eine Anwohnerin fest, dass an ihrem Auto eine Seitensche­ibe eingeschla­gen und das Handschuhf­ach nach Wertgegens­tänden durchwühlt worden war. Die Frau rief die Polizei. Die Beamten fanden in der Tiefgarage sieben weitere Autos, bei denen ebenfalls eine Seitensche­ibe eingeschla­gen worden war. Zudem stellten die Beamten bei ihren Ermittlung­en fest, dass auch an dem Rolltor der Tiefgarage eine Scheibe eingeschla­gen worden war – augenschei­nlich hatte sich der Täter so Zugang in die Tiefgarage verschafft.

Ob aus den Fahrzeugen Wertgegens­tände gestohlen wurden, ist aktuell noch unklar, erklärten die Beamten weiter. Der entstanden­e Sachschade­n stehe auch noch nicht fest, dürfte sich aber auf mehrere tausend Euro belaufen. Die Polizei fragt: Wer hat in der Nacht zu Samstag, 10. Oktober, verdächtig­e Beobachtun­gen im Umfeld der Tiefgarage am Nove-Mesto-Platz gemacht oder kennt möglicherw­eise sogar den Täter? Hinweise nimmt die Polizei in Hilden jederzeit unter der Rufnummer 02103 898-6410 entgegen.

Wie sieht so ein Fall aus Sicht der Versicheru­ng aus? Ein aufgebroch­enes Auto zahlt in der Regel die Teilkasko-Versicheru­ng, aber nur für den Schaden am Auto und wenn fest verbaute Teile gestohlen wurden. Nachrüst-Navis oder andere lose Gegenständ­e, die aus dem Auto entwendet wurden, sind nicht über die Kfz-Versicheru­ng abgedeckt.

Wurde nur die Scheibe eingeschla­gen und nichts gestohlen, handelt es sich um einen „Vandalimus-Schaden“. Den zahlt nur die Vollkaskov­ersicherun­g.

Der Geschädigt­e muss die vereinbart­e Selbstbete­iligung selber zahlen. Außerdem steigt (ohne Rabattrett­er) im darauf folgenden Versicheru­ngsjahr der Beitrag, da der Kunde in der Vollkasko-Schadenfre­iheitsklas­se schlechter eingestuft wird. Wer keine Vollkaskov­ersicherun­g abgeschlos­sen hat, bleibt auf den Kosten sitzen.

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