So sind Stornos und Corona-Tests zurzeit möglich
Für viele Reisende ist es jetzt noch schwieriger, Urlaub zu machen. Auf manche aktuelle Fragen dazu gibt es keine eindeutigen Antworten.
(tmn) Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lassen viele Urlauber ratlos zurück. Denn für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Infektionszahlen gelten in Deutschland plötzlich vielerorts Beherbergungsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist?
Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohnung: ja oder nein?
Ob Urlauber Stornogebühren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.
Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Deutsche Ferienhausverband Betroffenen, eine einvernehmliche Einigung mit ihrem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanzbasis gebührenfrei zu verschieben.
Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt deshalb zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenloser Stornierungsmöglichkeit bis einen Tag vor der geplanten Anreise.
Wie man zu einem Test-Termin kommt
Wer für eine bald anstehende Reise im Urlaubsgebiet einen negativen Corona-Test vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Professor Tomas Jelinek vom Centrum
für Reisemedizin (CRM) in Berlin. Er rät zu genügend Puffer zur geplanten Abreise: „Wenn die Teststelle versprechen kann, dass das Ergebnis in der Regel in 24 Stunden vorliegt, würde ich, wenn ich beispielsweise am Freitag abreise, den Termin auf Mittwoch legen.“
Wer nur einen Tag Puffer zwischen Test und Reisetermin einplane, gehe dagegen ein kleines Risiko ein. Für eine riskante Idee hält der Mediziner es, montags losfahren zu wollen, aber einen maximal 48 Stunden alten negativen Test vorweisen zu müssen: „Weil am Sonntag keiner arbeitet und am Samstag auch nur wenige Stellen aufhaben.“
Jelinek moniert, dass Menschen ohne tatsächliche Beschwerden
„etwas in eine Lücke“fielen: „Für Leute mit Symptomen oder Reiserückkehrer gibt es die Zentren der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber wer wegfahren will, der hat keine klare Ansprechadresse.“
Reisewillige, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemedizin. Das Gesundheitsamt ist für sie nicht die richtige Adresse.
Was ein Corona-Test kostet
Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Reisende dann selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse
und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Wie die 48-Stunden-Frist gezählt wird
Die 48-Stunden-Frist startet in dem Moment, in dem die Maschine im Labor den Befund ausspuckt. Folglich ist es gut, wenn dieser dann schnell beim Getesteten landet. Bei Jelineks Praxis zum Beispiel können die Getesteten die Befunde online herunterladen.
Als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen hatten die Bundesländer mehrheitlich beschlossen, dass innerdeutsche Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorweisen können.
Greifen soll das für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.
Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten
Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungstag für zehn Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzreservierungen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.
Supersparpreis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierung
ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Die bekannten Umtausch- und Stornierungsregeln für den Supersparpreis gelten auch weiterhin. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierbaren Tickets.
Stornogebühren und
Flugtickets Grundsätzlich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebühren sein Ticket zurückgeben. Wer einen Inlandsflug zu einem Urlaubsziel gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfrei umbuchen kann. Viele Fluggesellschaften bieten derzeit gebührenfreie Umbuchungen an.