Anwohner sind gegen Sozialwohnungen
Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss einstimmig die Pläne für eine neue Nutzung des Gemeindegrundstücsk Flemmingstraße 26. Die Freien Demokraten enthielt sich der Stimme.
HAAN Die evangelische Kirchengemeinde Haan plant, ihr altes Gemeindehaus auf dem Grundstück Flemingstraße 26 abzureißen. Entstehen soll dort stattdessen ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Sozialwohnungen für einkommensschwache Familien. Das hat zu viel Lob aus der Politik geführt – doch ausgerechnet aus der Bürgerschaft kommt jetzt Ablehnung und massive Kritik.
Nachdem die Baupläne öffentlich zur Einsicht ausgelegt worden waren, hatten Anwohner ihre Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Dabei heißt es unter anderem, sozialer Wohnungsbau sei ja generell zu begrüßen – „städtebaulich sollte dieser aber gleichmäßig auf die Stadt verteilt werden, um einer Ghettobildung entgegen zu wirken”. Es könne nicht sein, „dass die eingeführte Trendwende zur Aufwertung des ehemaligen Brennpunktes (Flemingstraße) der Stadt Haan durch die Planung neuer Sozialwohnungen der Kirche in diesem Gebiet zunichte gemacht wird”. Rückläufige Geldeinnahmen der Kirche sollten hier nicht im Vordergrund stehen.
„Eine absolute Frechheit“, nannte Meike Lukat von der Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) diese Stellungnahme. Die Anlieger argumentierten nach dem altbekannten Muster „Sozialwohnungen ja – aber bloß nicht bei uns.“
Walter Drennhaus (SPD) regte sich sich vor allem über die Bemerkung eines Anwohners zur Einsehbarkeit der Grundstücke auf. Der hatte geschrieben: „Durch die Ausrichtung der Baukörper (Ausrichtung der Wohn- und Aufenthaltsräume und Dachterrassen in Richtung Südosten) und zusätzlicher Errichtung eines weiteren Staffelgeschosses wird eine direkte Einsichtnahme in die
Intimsphäre der Anwohner der direkt angrenzenden Bestandsgebäude begünstigt, womit eine Nachbarrechtsverletzung einhergeht.”
„Ich weiß ja nicht, was Sie in Ihrem Garten so alles treiben”, wandte sich Drennhaus jetzt im Ausschuss für Stadtentwicklung direkt an den Verfasser der Beschwerde. Er jedenfalls können nicht im geringsten eine Rechtsverletzung entdecken, verkündete der Sozialdemokrat.
Die Zugänge zu den Gebäuden werden der Projektbeschreibung zufolge zur Flemingstrasse Richtung Nord-Westen hin ausgerichtet. Die Wohn- und Aufenthaltsräume orientieren sich zum Garten Richtung Südosten. Jede Wohnung verfügt über eine barrierefreie Terrasse, beziehungsweise Loggia, die im sogenannten Rücksprung angelegt sind und sich durch die daraus resultierende Privatsphäre auszeichnen. Auf viel Lob stieß im Ausschuss die Tatsache, dass die Evangelische Kirchengemeinde auch für jede Wohnung Fahrradboxen zur Verfügung stellen will.
Das Grundstück ist derzeit mit dem ein- bis zweigeschossigen Gemeindezentrum bebaut. „Neben den baulichen Anlagen der Kirche (Gemeindezentrum, Garage, Stellplätze) ist das Grundstück durch Zierrasen mit wenigen Einzelbäumen geprägt”, heißt es in der städtischen Beschlussvorlage. Bezüglich der Haaner Baumschutzsatzung sei festzuhalten, dass „die Gehölze entweder nicht unter den Schutz der Satzung fallen (Atlaszeder im Norden), oder unter die Ausnahmeregelung des Paragrafen 3 der Satzung fallen, da eine nach baurechtlichen Vorschriften statthafte Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden könnte (Birken, Blutbuche).” Andreas Rehm (GAL) will sich allerdings im weiteren Verfahren dafür stark machen, dass neben einer Atlaszeder auch eine ebenfalls auf dem Grundstück vorhandene Blutbuche erhalten werden kann.
Am Ende beschloss der Ausschuss den Bebauungsplanentwurf einstimmig bei einer Enthaltung der FDP. Er wird jetzt noch einmal öffentlich ausgelegt.