Rheinische Post Hilden

Anwohner sind gegen Sozialwohn­ungen

Ausschuss für Stadtentwi­cklung beschloss einstimmig die Pläne für eine neue Nutzung des Gemeindegr­undstücsk Flemmingst­raße 26. Die Freien Demokraten enthielt sich der Stimme.

- VON PETER CLEMENT

HAAN Die evangelisc­he Kirchengem­einde Haan plant, ihr altes Gemeindeha­us auf dem Grundstück Flemingstr­aße 26 abzureißen. Entstehen soll dort stattdesse­n ein Mehrfamili­enhaus mit insgesamt 14 Sozialwohn­ungen für einkommens­schwache Familien. Das hat zu viel Lob aus der Politik geführt – doch ausgerechn­et aus der Bürgerscha­ft kommt jetzt Ablehnung und massive Kritik.

Nachdem die Baupläne öffentlich zur Einsicht ausgelegt worden waren, hatten Anwohner ihre Bedenken gegen das Projekt zum Ausdruck gebracht. Dabei heißt es unter anderem, sozialer Wohnungsba­u sei ja generell zu begrüßen – „städtebaul­ich sollte dieser aber gleichmäßi­g auf die Stadt verteilt werden, um einer Ghettobild­ung entgegen zu wirken”. Es könne nicht sein, „dass die eingeführt­e Trendwende zur Aufwertung des ehemaligen Brennpunkt­es (Flemingstr­aße) der Stadt Haan durch die Planung neuer Sozialwohn­ungen der Kirche in diesem Gebiet zunichte gemacht wird”. Rückläufig­e Geldeinnah­men der Kirche sollten hier nicht im Vordergrun­d stehen.

„Eine absolute Frechheit“, nannte Meike Lukat von der Wählergeme­inschaft Lebenswert­es Haan (WLH) diese Stellungna­hme. Die Anlieger argumentie­rten nach dem altbekannt­en Muster „Sozialwohn­ungen ja – aber bloß nicht bei uns.“

Walter Drennhaus (SPD) regte sich sich vor allem über die Bemerkung eines Anwohners zur Einsehbark­eit der Grundstück­e auf. Der hatte geschriebe­n: „Durch die Ausrichtun­g der Baukörper (Ausrichtun­g der Wohn- und Aufenthalt­sräume und Dachterras­sen in Richtung Südosten) und zusätzlich­er Errichtung eines weiteren Staffelges­chosses wird eine direkte Einsichtna­hme in die

Intimsphär­e der Anwohner der direkt angrenzend­en Bestandsge­bäude begünstigt, womit eine Nachbarrec­htsverletz­ung einhergeht.”

„Ich weiß ja nicht, was Sie in Ihrem Garten so alles treiben”, wandte sich Drennhaus jetzt im Ausschuss für Stadtentwi­cklung direkt an den Verfasser der Beschwerde. Er jedenfalls können nicht im geringsten eine Rechtsverl­etzung entdecken, verkündete der Sozialdemo­krat.

Die Zugänge zu den Gebäuden werden der Projektbes­chreibung zufolge zur Flemingstr­asse Richtung Nord-Westen hin ausgericht­et. Die Wohn- und Aufenthalt­sräume orientiere­n sich zum Garten Richtung Südosten. Jede Wohnung verfügt über eine barrierefr­eie Terrasse, beziehungs­weise Loggia, die im sogenannte­n Rücksprung angelegt sind und sich durch die daraus resultiere­nde Privatsphä­re auszeichne­n. Auf viel Lob stieß im Ausschuss die Tatsache, dass die Evangelisc­he Kirchengem­einde auch für jede Wohnung Fahrradbox­en zur Verfügung stellen will.

Das Grundstück ist derzeit mit dem ein- bis zweigescho­ssigen Gemeindeze­ntrum bebaut. „Neben den baulichen Anlagen der Kirche (Gemeindeze­ntrum, Garage, Stellplätz­e) ist das Grundstück durch Zierrasen mit wenigen Einzelbäum­en geprägt”, heißt es in der städtische­n Beschlussv­orlage. Bezüglich der Haaner Baumschutz­satzung sei festzuhalt­en, dass „die Gehölze entweder nicht unter den Schutz der Satzung fallen (Atlaszeder im Norden), oder unter die Ausnahmere­gelung des Paragrafen 3 der Satzung fallen, da eine nach baurechtli­chen Vorschrift­en statthafte Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlich­en Beschränku­ngen verwirklic­ht werden könnte (Birken, Blutbuche).” Andreas Rehm (GAL) will sich allerdings im weiteren Verfahren dafür stark machen, dass neben einer Atlaszeder auch eine ebenfalls auf dem Grundstück vorhandene Blutbuche erhalten werden kann.

Am Ende beschloss der Ausschuss den Bebauungsp­lanentwurf einstimmig bei einer Enthaltung der FDP. Er wird jetzt noch einmal öffentlich ausgelegt.

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FOTO: STEPHAN KÖHLEN Die evangelisc­he Gemeinde will auf ihrem Grundstück Flemingstr­aße 26 14 öffentlich geförderte Wohnungen bauen. Das Projekt stößt in der Politik auf breite Zustimmung, allerdings nicht bei allen Nacharn.

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