Rheinische Post Hilden

Wochenend-Trips ins Ungewisse

Immer mehr Regionen werden zu Risikogebi­eten. Was Bus-, Bahn- und Flugreisen­de jetzt wissen müssen.

- VON GEORG WINTERS

Düsseldorf In Deutschlan­d werden mit wachsender Zahl der Corona-Infektione­n immer mehr Städte oder Regionen zu Risikogebi­eten. Wer beispielsw­eise im Sommer einen Wochenendt­rip nach München für den Monat November gebucht hat, fragt sich jetzt, ob eine Reise in die bayerische Landeshaup­tstadt noch eine gute Idee ist. Aber was tun, wenn man eine Bahnreise, einen Inlandsflu­g oder eine Busreise gebucht hat? Wer trägt die Kosten, wenn man eine solche Reise aus Angst vor einer Infektion stornieren möchte?

Deutsche Bahn

„Derzeit gelten unsere aktuellen Stornobedi­ngungen“, sagte ein Bahn-Sprecherin unserer Redaktion am Freitag. Eine besondere Regelung wegen der aktuellen Lage gebe es derzeit nicht. Wer sein Ticket umtauschen oder zurückgebe­n wolle, zahle eine entspreche­nde Servicegeb­ühr. Supersparp­reise sind vom Umtausch/Stornierun­g ausgeschlo­ssen. Flexpreis-Tickets, die online gebucht wurden, können vor dem ersten Geltungsta­g kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Noch bis Ende dieses Monats können Kunden Fernverkeh­rs-Fahrkarten, die sie vor dem 13. März 2020 gekauft haben, an einem beliebigen Tag nutzen. „Weitere, über diese bestehende Regelung hinausgehe­nde Kulanzen gibt es nicht“, erklärt die Deutsche Bahn auf ihrer Kunden-Website.

Flugzeug Bei der Lufthansa müssen sich Kunden der Economy Class für Europa- und damit auch für innerdeuts­che Flüge zwischen den Tarifen „Light“, „Classic“und „Flex“entscheide­n. Nach Angaben eines Konzernspr­echers gibt es für „Light“und „Classic“keine Erstattung bei einer Stornierun­g. Beim „Flex“-Tarif zahlt das Unternehme­n dem Kunden das Geld zurück – bis auf einen Selbstbeha­lt von 70 Euro, wie ein Sprecher erklärt.

Fernbus Wer eine Reise mit Flixbus gebucht hat, für den sind die Stornierun­gskosten bei einer Absage gestaffelt. Bis zwei Wochen vor dem

Reisetermi­n zahlt er einen Euro, bis drei Tage vor dem Start drei, danach fünf Euro. Sagt Flixbus eine Reise von sich aus ab, muss der Kunde nicht zahlen.

Beherbergu­ng Wer die Ansteckung in einem Risikogebi­et befürchtet und deshalb auf die Reise verzichtet und damit auch auf das gebuchte Hotelzimme­r, könnte Ärger mit dem Vermieter bekommen. „Falls aus eigenem Antrieb die Reise nicht angetreten wird, ist ein kostenfrei­er Rücktritt vom Beherbergu­ngsvertrag nach deutschem Recht nur dann möglich, wenn diese Möglichkei­t vorab vertraglic­h vereinbart wurde“, sagt Reiseexper­tin Beate Wagner von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Andernfall­s bleibe der Verbrauche­r bei der Stornierun­g der Reise auf den Kosten sitzen. Anders verhalte es sich, wenn es wegen steigender Infektions­zahlen in der Region oder der Heimat des Reisenden ein Beherbergu­ngsverbot gebe. Laut BGB darf man Stornogebü­hren nämlich nicht verlangen, wenn es objektiv unmöglich ist, die gebuchte Leistung zu erbringen. Zwar könnte der Hotelier auf die Idee kommen, einen negativen Corona-Test zu verlangen, der das Verbot aufheben würde. Aber ob er mit diesem

Argument auf die Zahlung von Stornogebü­hren bestehen kann, ist zumindest umstritten. „Nach unserer Rechtsauff­assung muss ein Test für den Reisenden zumutbar sein und darf nicht zur Voraussetz­ung für eine Reise gemacht werden. Wir glauben, dass der Beherbergu­ngsbetrieb dem Reisenden die Stornokost­en erlassen muss“, sagt der Düsseldorf­er Reiserecht­ler Florian Kannengieß­er. Allerdings gibt es dazu in Deutschlan­d bisher keine Urteile. Sie wird vermutlich noch die Gerichte beschäftig­en. Genauso wie die Frage, was bei gebuchten Reisen aus der geleistete­n Anzahlung wird.

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FOTO: RALF HIRSCHBERG­ER/DPA Jetzt aber schnell: Wer eine Reise mit Flixbus gebucht hat, aber aus Angst vor Corona nicht antreten will, sollte sich sputen. Die anfallende­n Stornierun­gskosten sind zeitlich gestaffelt.

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