Rheinische Post Hilden

18-Jähriger posiert auf Polizeiwag­en – Geldstrafe

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DÜSSELDORF (wuk) Sich auf der Motorhaube eines Polizeiwag­ens zu räkeln und für Handy-Fotos eines Kumpels auf der Front des Streifenwa­gens zu posieren – das hielt ein 18-Jähriger im Mai noch für eine ganz tolle Idee. Am Freitag vor Gericht gestellt, ist der Auszubilde­nde aus der Gastronomi­e kräftig zurückgeru­dert. Auf die ungewöhnli­che Foto-Session vom Mai angesproch­en, gestand er kleinlaut: „Darauf bin ich nicht stolz!“Der Jugendrich­ter hat gegen den reumütigen Poser daraufhin 600 Euro als Strafe verhängt – aber nicht wegen der Fotos, sondern weil sich der ertappte Foto-Fan damals noch massiv dagegen gewehrt hatte, sein Handy mit den Aufnahmen der Polizei auszuhändi­gen.

Abends im Mai staunten die Beamten nicht schlecht, als sie zu ihrem Streifenwa­gen an der Ecke Bolker Straße/Heinrich-Heine-Allee kamen. Auf der Haube aalte sich gerade der 18-Jährige, ließ sich von einem Kumpan dabei mit seinem Handy fotografie­ren. Da die Motorhaube einen tiefen Kratzer aufwies, habe zunächst sogar der Verdacht einer dreisten Sachbeschä­digung bestanden.

Als die Beamten das Handy des 18-Jährigen forderten, sperrte und wehrte der sich so heftig dagegen, dass er gefesselt mit zur Wache kommen musste. Erst später kam heraus: Die Schäden auf der Haube stammten nicht von ihm, sondern von einem anderen Vorfall. So blieb es bei der Anzeige gegen den 18-Jährigen wegen seines Widerstand­s. Und nur darüber hat der Amtsrichte­r verhandelt und geurteilt. Dabei konnte der Angeklagte nicht mal erklären, warum er sich für seine Poser-Fotos einen Streifenwa­gen als Unterlage ausgesucht hatte: „Da habe ich nicht drüber nachgedach­t!“Und was mit den Fotos passieren sollte, ob er sie im Internet posten wollte? „Da habe ich auch nicht drüber nachgedach­t!“Da diese Gedankenlo­sigkeit aber zu seinem Widerstand gegen die Polizisten führte, kostet das den 18-Jährigen jetzt laut Urteil ein komplettes Monatseink­ommen als Auszubilde­nder, also 600 Euro. Allerdings darf er den Betrag nun in Raten abstottern, so der Richter.

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RP-F: WUK

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