Wegen Käsebrötchen gekündigt
DÜSSELDORF (wuk) Ein Käsebrötchen zum Frühstück hat eine 38-jährige Stationshilfe in einem Seniorenheim letztlich den Job gekostet. Nach fast 17 Jahren bei einem Wohlfahrtsverband erhielt die Frau im Sommer die fristlose Kündigung, weil sie aus dem Bestand des Heimes ein Käsebrötchen gegessen hat.
Dafür löste sie zwar hinterher eine Essensmarke, wie die Vorschriften ihres Arbeitgebers das fordern. Doch in einem Gespräch schilderte sie, sie habe solche Brötchen öfter aus dem Heim-Bestand genommen, habe dafür aber stets Essensmarken erworben. Vor dem Arbeitsgericht ging ihr Anwalt gegen den Rausschmiss vor. Der Wohlfahrtsverband wollte die Mitarbeiterin per Verdachts-Kündigung sofort loswerden. Denn Nachfragen bei ihren Kolleginnen im Seniorenheim hätten ergeben, dass angeblich niemand sich daran erinnern konnte, dass die 38-Jährige jemals Essensmarken gekauft habe. Rückschluss des Arbeitgebers: Die 38-Jährige müsse Brötchen mehrfach ohne Bezahlung verspeist haben. Nach früheren Abmahnungen zog die Wohlfahrtsleitung einen Schlussstrich, setzte die Frau sofort vor die Tür. Ihr Anwalt Helmuth Mix betonte: „Sie hat Brötchen weder unterschlagen noch gestohlen!“Auch Angaben der Kolleginnen zum Verkauf der Essensmarken „rechtfertigen einen dringenden Tatverdacht gegen die Klägerin nicht mal ansatzweise“, jeder Vorwurf von einem Brötchen-Klau sei „völlig aus der Luft gegriffen“, so Mix weiter. Doch gegen eine Abfindung von 30.000 Euro und eine Kündigung zum Ende März 2021 samt Zeugnis sei die Klägerin bereit, ihren Arbeitsplatz aufzugeben – und sich anderswo einen neuen Job zu suchen. Dieser Lösung haben zwei Vertreter des Wohlfahrtsverbands zugestimmt und haben bestätigt, dass die 38-Jährige bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses Ende März bei voller Bezahlung von jeglicher Arbeit freigestellt wird.