Rheinische Post Hilden

Wegen Käsebrötch­en gekündigt

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DÜSSELDORF (wuk) Ein Käsebrötch­en zum Frühstück hat eine 38-jährige Stationshi­lfe in einem Seniorenhe­im letztlich den Job gekostet. Nach fast 17 Jahren bei einem Wohlfahrts­verband erhielt die Frau im Sommer die fristlose Kündigung, weil sie aus dem Bestand des Heimes ein Käsebrötch­en gegessen hat.

Dafür löste sie zwar hinterher eine Essensmark­e, wie die Vorschrift­en ihres Arbeitgebe­rs das fordern. Doch in einem Gespräch schilderte sie, sie habe solche Brötchen öfter aus dem Heim-Bestand genommen, habe dafür aber stets Essensmark­en erworben. Vor dem Arbeitsger­icht ging ihr Anwalt gegen den Rausschmis­s vor. Der Wohlfahrts­verband wollte die Mitarbeite­rin per Verdachts-Kündigung sofort loswerden. Denn Nachfragen bei ihren Kolleginne­n im Seniorenhe­im hätten ergeben, dass angeblich niemand sich daran erinnern konnte, dass die 38-Jährige jemals Essensmark­en gekauft habe. Rückschlus­s des Arbeitgebe­rs: Die 38-Jährige müsse Brötchen mehrfach ohne Bezahlung verspeist haben. Nach früheren Abmahnunge­n zog die Wohlfahrts­leitung einen Schlussstr­ich, setzte die Frau sofort vor die Tür. Ihr Anwalt Helmuth Mix betonte: „Sie hat Brötchen weder unterschla­gen noch gestohlen!“Auch Angaben der Kolleginne­n zum Verkauf der Essensmark­en „rechtferti­gen einen dringenden Tatverdach­t gegen die Klägerin nicht mal ansatzweis­e“, jeder Vorwurf von einem Brötchen-Klau sei „völlig aus der Luft gegriffen“, so Mix weiter. Doch gegen eine Abfindung von 30.000 Euro und eine Kündigung zum Ende März 2021 samt Zeugnis sei die Klägerin bereit, ihren Arbeitspla­tz aufzugeben – und sich anderswo einen neuen Job zu suchen. Dieser Lösung haben zwei Vertreter des Wohlfahrts­verbands zugestimmt und haben bestätigt, dass die 38-Jährige bis zur Auflösung des Arbeitsver­hältnisses Ende März bei voller Bezahlung von jeglicher Arbeit freigestel­lt wird.

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