Rheinische Post Hilden

BA schlägt vor: Politik rechtzeiti­g beteiligen

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HILDEN (cis) Das Wohnungsun­ternehmen Vonovia will am Gerhart-Hauptmann-Hof zwischen St.-Konrad-Allee und Richrather Straße zwei Mehrfamili­enhäuser mit zwölf Wohnungen errichten. Die Stadt hatte im Mai 2019 einen positiven Bauvorbesc­heid erteilt. Anwohnern und Politikern halten die Verdichtun­g jedoch für unverträgl­ich. Nun hat die Politik eine Veränderun­gssperre beschlosse­n – um Zeit für einen Bebauungsp­lan zu gewinnen. Allerdings muss die Stadt wohl die Vonovia entschädig­en – mit – vermutlich mit 260.000 Euro.

Das könnte künftig vermieden werden, meint Ludger Reffgen, Fraktionsv­orsitzende­r der Bürgerakti­on Hilden. Wenn nämlich im Zweifel auch der zuständige Fachaussch­uss des Rates rechtzeiti­g beteiligt werde.

Diesem sei dann jedoch ausreichen­d Zeit einzuräume­n, sich gebührend mit dem Einzelfall zu befassen. Deshalb, so ein Vorschlag der BA, „wäre es gut, den bislang völlig überfracht­eten Stadtentwi­cklungsaus­schuss zu Beginn der neuen Wahlperiod­e so zu entrümpeln, dass ihm auch die erforderli­che Zeit bleibt, sich mit solch wichtigen Bauangeleg­enheiten angemessen zu befassen“.

Der positive Bauvorbesc­heid war kein „Fehler“der Stadtverwa­ltung, sondern entspricht der Rechtslage. Für den Bereich gibt es keinen Bebauungsp­lan. In diesem Fall wird eine Bebauung nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch geregelt. Und danach müsste die Stadt das Vorhaben genehmigen.

Das sieht Reffgen etwas anders. Der positive Bauvorbesc­heid beruht aus Sicht der Bürgerakti­on Hilden auf einer Fehleinsch­ätzung, „was in dem bereits dicht bebauten Wohngebiet noch geht und was nicht“. Immerhin unterliege jede Bearbeitun­g eines Baugesuchs oder einer Bauvoranfr­age einer gründliche­n Prüfung über die rechtliche­n und örtlichen Möglichkei­ten. Die Bebauung sei bereits sehr dicht, meint BA-Fraktionsc­hef Ludger Reffgen fest. Dass die Anwohner ihr Mini-Grün verteidige­n wollten, könne nicht verwundern.

Auf der anderen Seite, so Reffgen, müsse nicht alles, was mangels Bebauungsp­lan nach Paragraf 34 des Baugesetzb­uchs geregelt sei, zwangsläuf­ig auch genehmigt werden. Das sei für den „kleinen Bauherrn“genauso bindend wie für ein großes Wohnbauunt­ernehmen.

Ebenso wenig sei nicht alles, was die neue Landesbauo­rdnung rechtlich zulasse, den Menschen auch zumutbar.

Das gelte vor allem für die von der Landesregi­erung reduzierte­n Abstandsfl­ächen, die „einem Leben in der Sardinendo­se ähnelten“. Mit allen sozialen Folgen, wenn Menschen „zusammenge­pfercht“würden.

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