Rheinische Post Hilden

Was weiße Pfeile im Halteverbo­t bedeuten

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(tmn) Das Schild „Absolutes Halteverbo­t“ist Autofahrer­n bekannt. Steht es ohne weiteren Zusatz am Straßenran­d, ist noch alles klar: Auf der Straßensei­te, wo es angebracht ist, ist das Halten verboten. Doch wie verhält es sich, wenn das Verbotszei­chen zusätzlich einen kleinen weißen Pfeil auf dem blauen Grund aufweist? Achmed Leser erinnert an das oft in Vergessenh­eit geratene Fahrschulw­issen: „Der kleine weiße Pfeil weist auf Anfang und Ende einer Halteverbo­tsstrecke hin“, so der Experte vom Tüv Thüringen. „Zeigt der Pfeil zur Fahrbahn, signalisie­rt er den Beginn, zeigt er von der Fahrbahn weg, das Ende einer solchen Verbotsstr­ecke.“Dazwischen ist das Halten also tabu. „Unabhängig von diesem Verbotssch­ild können Halten und Parken aber auch durch andere in der StVO genannte Regeln untersagt sein“, ergänzt der Verkehrsex­perte. Beispiele dafür sind Zusatzzeic­hen unterhalb des Schildes, die weitere Einschränk­ungen oder Ausnahmen festlegen können. Ein Haltverbot­szeichen mit Pfeil in beide Richtungen signalisie­rt dem Betrachter, dass er sich gerade innerhalb einer Verbotsstr­ecke befindet und hier nicht halten darf. Im Zusammenha­ng mit Baustellen oder Umzügen werden auch regelmäßig mobile, nur vorübergeh­end aufgestell­te Halteverbo­tsschilder aufgestell­t. Diese Schilder heben alle anderen Vorschrift­en für den ruhenden Verkehr auf. Auch hier droht also ein Knöllchen, wenn man sie ignoriert.

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