Rheinische Post Hilden

Was darf im Hausflur stehen?

-

Treppenhäu­ser in Mehrfamili­enhäusern sind oft eng. Stehen dann noch Sachen im Hausflur rum, kann der Aufstieg zur Wohnung schnell zum Hürdenlauf werden.

(rps) Fahrrad, Kinderwage­n, Schuhe: Im Treppenhau­s und vor Haustüren in Mehrfamili­enhäusern stehen oft allerlei Sachen herum. Klar: In der eigenen Wohnung ist nicht genug Platz, also raus damit. Für Nachbarn kann das allerdings schnell zum Ärgernis werden. Spätestens dann, wenn es den Zutritt zum Treppenhau­s und in die eigene Wohnung erschwert. Aber was dürfen Mieter eigentlich alles im Hausflur abstellen?

Grundsätzl­ich sollten sich alle Hausbewohn­er merken: Das Treppenhau­s ist eine Gemeinscha­ftsfläche, die hauptsächl­ich dazu da ist, um von einer Wohnung zur anderen zu kommen, oder um das Haus zu verlassen. Um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte man also nichts im Flur stehen lassen, was die anderen Mieter

beeinträch­tigt, stört oder gar gefährdet. Das erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrif­t „Finanztest“(11/2020).

Eine Gefährdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn das Gerümpel im Hausflur den Brandschut­z betrifft. Die Bauordnung des jeweiligen Bundesland­es

regelt, wie ein Treppenhau­s beschaffen sein muss, damit die Feuerwehr jederzeit Zutritt hat. Auch dürfen Möbel oder Fahrräder den Fluchtweg der Bewohner nicht blockieren.

Ist man sich unsicher, ob das Schuhregal vor der Wohnung

erlaubt ist oder ob der Rollator dort abgestellt werden darf, lohnt sich ein Blick in den Mietvertra­g. Denn oft schreibt der Vermieter hier vor, was erlaubt ist – und was nicht.

Weigert sich der Mieter trotz Aufforderu­ng des Vermieters, seinen Krempel aus dem Hausflur wegzuräume­n, kann im schlimmste­n Fall sogar eine Kündigung drohen.

Aber nicht jedes Verbot ist auch gültig. Sind Mieter auf bestimmte Gegenständ­e wie Kinderwage­n oder Rollator angewiesen, dürfen sie diese in der Regel auch im Hausflur abstellen. Immer unter der Voraussetz­ung natürlich, dass man dadurch niemanden gefährdet, der Flur groß genug ist und kein anderer Abstellpla­tz gut zu erreichen ist – beispielsw­eise die eigene Wohnung per Fahrstuhl.

 ?? FOTO: DPA ?? Die Wohnung ist zu klein. Aber darf man den Kinderwage­n dann einfach so im Treppenhau­s abstellen?
FOTO: DPA Die Wohnung ist zu klein. Aber darf man den Kinderwage­n dann einfach so im Treppenhau­s abstellen?

Newspapers in German

Newspapers from Germany