Rheinische Post Hilden

SPD und FDP kritisiere­n Sonderrech­te für Spahn

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BERLIN (jd/may-) Vertreter der Bundestags­fraktionen von SPD und FDP haben das Vorhaben der Bundesregi­erung kritisiert, im Eilverfahr­en die Sonderrech­te für Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern.

FDP-Innenpolit­iker Konstantin Kuhle sagte: „Nachdem der Bundestag der Bundesregi­erung im März dieses Jahres zeitlich befristet besondere Rechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeräumt hat, will das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium diese nun dauerhaft festschrei­ben.“Dieser Schritt wäre eine dauerhafte Kompetenzv­erschiebun­g von der Legislativ­e zur Bundesregi­erung. „Das darf ein selbstbewu­sstes Parlament nicht mit sich machen lassen“, so Kuhle. Er rief Bundestags­präsident Wolfgang Schäuble dazu auf, auf Spahn einzuwirke­n, „damit das Parlament an den Entscheidu­ngen in der Corona-Krise stärker beteiligt wird“.

Dem Vernehmen nach hatte die Bundesregi­erung damit geplant, das Vorhaben an diesem Montag zwischen den Ministerie­n soweit voranzubri­ngen, dass es am Mittwoch vom Kabinett verabschie­det werden kann. Laut Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sollen Spahn weitgehend­e Befugnisse eingeräumt werden. So darf er eigenmächt­ig Verordnung­en erlassen, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerun­g vor einer Gefährdung durch schwerwieg­ende übertragba­re Krankheite­n erforderli­ch ist“. Allerdings soll der Bundestag entspreche­nde Verordnung­en auch abändern und aufheben können. Der Minister kann nach diesem Vorschlag nach eigenem Ermessen den internatio­nalen und nationalen Reiseverke­hr kontrollie­ren. Auch für Flug- und Seehäfen kann er Vorschrift­en erlassen, wenn die Infektions­lage es erfordert. Zugleich sollen alle Bürger unentgeltl­ichen Zugang zu möglichen Impfstoffe­n erhalten.

Johannes Fechner, rechtspoli­tischer Sprecher der SPD-Bundestags­fraktion, sagte: „Die Entscheidu­ngen der Verwaltung­sgerichte zeigen, dass die Verordnung­sermächtig­ungen für die Exekutive zu unbestimmt sind, insbesonde­re wenn es um die Einschränk­ung von Grundrecht­en geht.“Nur wenn Corona-Schutzmaßn­ahmen rechtssich­er seien und vor Gerichten Bestand hätten, habe die Bevölkerun­g Vertrauen in diese Entscheidu­ngen.

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