SPD und FDP kritisieren Sonderrechte für Spahn
BERLIN (jd/may-) Vertreter der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, im Eilverfahren die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern.
FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle sagte: „Nachdem der Bundestag der Bundesregierung im März dieses Jahres zeitlich befristet besondere Rechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeräumt hat, will das Bundesgesundheitsministerium diese nun dauerhaft festschreiben.“Dieser Schritt wäre eine dauerhafte Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Bundesregierung. „Das darf ein selbstbewusstes Parlament nicht mit sich machen lassen“, so Kuhle. Er rief Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble dazu auf, auf Spahn einzuwirken, „damit das Parlament an den Entscheidungen in der Corona-Krise stärker beteiligt wird“.
Dem Vernehmen nach hatte die Bundesregierung damit geplant, das Vorhaben an diesem Montag zwischen den Ministerien soweit voranzubringen, dass es am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden kann. Laut Entwurf, der unserer Redaktion vorliegt, sollen Spahn weitgehende Befugnisse eingeräumt werden. So darf er eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies „zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist“. Allerdings soll der Bundestag entsprechende Verordnungen auch abändern und aufheben können. Der Minister kann nach diesem Vorschlag nach eigenem Ermessen den internationalen und nationalen Reiseverkehr kontrollieren. Auch für Flug- und Seehäfen kann er Vorschriften erlassen, wenn die Infektionslage es erfordert. Zugleich sollen alle Bürger unentgeltlichen Zugang zu möglichen Impfstoffen erhalten.
Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte: „Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Verordnungsermächtigungen für die Exekutive zu unbestimmt sind, insbesondere wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht.“Nur wenn Corona-Schutzmaßnahmen rechtssicher seien und vor Gerichten Bestand hätten, habe die Bevölkerung Vertrauen in diese Entscheidungen.