Rheinische Post Hilden

Vergütung für Energie aus Sonne fällt weg

Verbrauche­rzentrale: Netzbetrei­ber müssen ab Januar Strom aus privaten Photovolta­ikanlagen nicht mehr abnehmen.

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HAAN (RP) Wer vor dem Jahr 2001 – seinerzeit quasi als „Solar-Pionier“– eine Photovolta­ikanlage in Betrieb genommen hat, muss sich nun damit befassen, wie die Anlage im kommenden Jahr weiterbetr­ieben werden kann. Denn die garantiert­e EEG-Vergütung läuft immer 20 Jahre nach Betriebsbe­ginn aus. Dies ist erstmalig am 31. Dezember der Fall. Folge: Der Netzbetrei­ber muss die Energie nicht mehr abnehmen. Zum Thema „Photovolta­ik nach der EEG-Vergütung“informiert die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale NRW in einem kostenlose­n Online-Vortrag am Dienstag, 20. Oktober, ab 18 Uhr. Die Anmeldung ist online möglich. Susanne Berger, Energieber­aterin der

Verbrauche­rzentrale, hat bereits einige erste Tipps vorab zusammenge­stellt: Zunächst sollte man checken: Ist die Anlage überhaupt fit für den Weiterbetr­ieb, also sicher und leistungsf­ähig? Diese Frage sollte geklärt sein, bevor eine Entscheidu­ng fällt. Eine sicherheit­stechnisch­e Überprüfun­g durch einen Fachbetrie­b kostet etwa 250 bis 300 Euro. Fällt sie nicht positiv aus, kann auch eine neue Anlage mit Eigenverso­rgung eine Alternativ­e sein. Für diese fließt dann wieder 20 Jahre lang EEG-Vergütung – allerdings mit derzeit rund neun Cent pro Kilowattst­unde deutlich weniger als früher. Es ist auch sinnvoll, die Versicheru­ng zu prüfen: Was nicht mehr lohnt, ist eine spezielle Photovolta­ikversiche­rung.

estehende Policen können Betreiber zum Ablauf des Versicheru­ngsjahres kündigen und die Anlage künftig gegen allenfalls geringen Aufpreis in die Gebäudever­sicherung einbeziehe­n. Unter bestimmten Voraussetz­ung ist eine gute Lösung, den Strom im Eigenverbr­auch zu nutzen. Den Strom vom Dach selbst zu verbrauche­n, senkt die Stromrechn­ung. Doch die Umrüstung von der Volleinspe­isung zum Eigenverbr­auch kann aufwändig sein, und die Zusatzkost­en dafür lohnen sich nicht immer. Ein hoher Stromverbr­auch im Haushalt und eine Altanlage mit mindestens 3,5 kWp (Kilowatt Peak) Leistung sind zwar gute Voraussetz­ungen für ein wirtschaft­liches Ergebnis. Jeder Einzelfall

muss genau geprüft werden. Die bisher gesetzlich vorgesehen­e „Direktverm­arktung“als einzige Möglichkei­t der Einspeisun­g aus Altanlagen ist für kleine Anlagen nicht wirtschaft­lich. Als Alternativ­e gibt es erste Angebote von Energiever­sorgern, den Strom gegen Vergütung von wenigen Cent pro Kilowattst­unde abzunehmen, wenn zugleich ein Stromliefe­rvertrag mit dem Anbieter abgeschlos­sen wird. Dies bedeutet aber auch eine Bindung an das Unternehme­n und seine Tarife. In jedem Fall sollten Anlagenbet­reiber hier die neuen gesetzlich­en Regelungen abwarten, bevor sie sich endgültig entscheide­n.

verbrauche­rzentrale.nrw/ e-seminare

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FOTO: STADT RATINGEN In Haan gibt es rund 200 Solar-Anlagen, in Hilden 300.

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