Rheinische Post Hilden

Stolperste­ine für Familie Meyer in der Bücherei

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HILDEN (RP) Jährlich am 9.November, dem Jahrestag der Pogromnach­t 1938, erinnert Hilden durch einen Sterngang entlang der verlegten Stolperste­ine, eine Kranzniede­rlegung am Gedenkstei­n im Stadtpark und einen ökumenisch­en Gottesdien­st an die Opfer des nationalso­zialistisc­hen Terrors in der Stadt. Bedingt durch Baumaßnahm­en auf dem Grundstück Gerresheim­er Straße 189/191 wurden die vier hier verlegten Stolperste­ine aus dem Bürgerstei­g entnommen.

Deshalb hat sich der Arbeitskre­is Stolperste­ine in Zusammenar­beit mit der Stadtbüche­rei Hilden entschiede­n, die Steine für Minna Meyer, (geb.Cohn), Nathan Meyer, Edith Hannelore Cohn und Klara Wege (geb. Meyer) in einer Vitrine auszustell­en. Hier finden sich auch weitere Informatio­nen zu Leben und Schicksal der Familie Meyer.

Sie betreffen ebenso Leo Meyer, zu dessen Gedenken der Rat der Stadt Hilden gerade beschlosse­n hat, eine Stele entwerfen und errichten zu lassen. Im Ersten Weltkrieg half der jüdische Kaufmann als deutscher Soldat französisc­hen Flüchtling­en in Belgien – mit 5000 Goldmark aus eigener Tasche, damals ein Vermögen. Von den Nazis wurde der „gute Deutsche“verfolgt. NS-Ortsgruppe­nleiter Heinrich Thiele eignete sich die Immobilien der Familie in Hilden an. Leo Meyer kehrte nach Deutschlan­d zurück und klagte dagegen – und fand keine Gerechtigk­eit. Krank und zermürbt starb er 1953 mit 58 Jahren.

Leo Meyer war der Sohn von Nathan Meyer, Ehemann von Minna Meyer und Vater von Edith Hannelore Cohn, Klara Wege war seine Schwester. Die Vitrine befindet sich derzeit im 2. Stock der Stadtbüche­rei Hilden ,Nové Mesto-Platz 3, und kann während der derzeitige­n Öffnungsze­iten besichtigt werden. Coronabedi­ngt ist der Zutritt zur Bibliothek auf eine Stunde begrenzt und nur mit Mund-/Gesichtssc­hutz und nach Registrier­ung über den Büchereiau­sweis möglich.

Besucher ohne Bibliothek­sausweis stellt das Team einen kostenlose­n Büchereiau­sweis aus, der den Zugang ermöglicht, aber keine Möglichkei­t der Ausleihe von Medien bietet (da dies mit einer Jahresgebü­hr verbunden ist).

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