Fall Formella: Beschuldigte macht „reinen Tisch“
Die ehemalige Haaner Beigeordnete hat ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei unter anderem Vorteilsnahme im Amt eingeräumt. Sie sei laut eigenen Angaben schleichend da hineingeraten. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Aussage als glaubwürdig.
HAAN Im Ermittlungsverfahren um die ehemalige Kämmerin der Stadt Haan, Dagmar Formella, wird ein öffentliches Gerichtsverfahren immer unwahrscheinlicher. Wie der zuständige Oberstaatsanwalt Wolf-TilmanBaumert jetzt auf Anfrage unserer Redaktion bekanntgab, ist die Vernehmung der einstigen städtischen Beigeordneten nunmehr abgeschlossen. Formella habe gewissermaßen „reinen Tisch gemacht“und ein umfassendes Geständnis abgelegt, berichtete der Chefermittler, der die Aussage als absolut glaubwürdig bezeichnete.
Dagmar Formella hat dem Staatsanwalt zufolge mit ihrem Verhalten gewissermaßen die Rolle der Kronzeugin eingenommen. Damit könnte letzten Endes auch ein öffentlicher Prozess unnötig und durch einen gerichtlichen Strafbefehl ersetzt werden. Allerdings sei es noch nicht soweit, schränkt Baumert ein.
Während der Vernehmungen soll Formella demnach unter anderem berichtet haben, nach und nach in die strafbaren Aktivitäten hineingerutscht zu sein. Aus Freundschaft und Gefälligkeiten sei schließlich Vorteilsnahme geworden – eine Entwicklung, an deren Ende eine Auftragsvergabe gestanden habe, die gegen geltendes Recht verstoße. „Ihren Äußerungen nach hat die Beschuldigte nicht aus grundsätzlich kriminellem Antrieb gehandelt, wurde allerdings auch nicht dazu gezwungen“, sagt der Oberstaatsanwalt: „Das war demnach ein schleichender Prozess.“
Man müsse jetzt noch abwarten, wie sich die weiteren Beschuldigten in dem Verfahren äußern, betont Baumert. Sollten die allerdings Formellas Version der Ereignisse nicht fundamental widersprechen, bestehe hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren mit einem Strafbefehl erledigt werden könne. Dann würde ein Gericht ohne Verhandlung das Strafmaß festsetzen – womit der Haanerin erspart bliebe, alles noch einmal öffentlich wiederholen zu müssen.
Seit zwei Jahren ermittelt die
Staatsanwaltschaft bereits gegen Dagmar Formella, die im April vergangenen Jahres als Erste Beigeordnete der Stadt Haan abgewählt wurde. Sie soll sich im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen bei der Flüchtlingsbetreuung Vorteile verschafft haben.
Formella ist nicht die einzige Person, gegen die ermittelt wird: Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im Mai diesen Jahres das Büro eines damals 58-jährigen Mitarbeiters der Stadtverwaltung durchsucht. Ihm wird unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen, da der Mann von Auftragnehmern der Stadt Vorteile angenommen haben soll – darunter die Finanzierung einer privaten Urlaubsreise. All dies, sagte Baumert damals, sei offenbar auf Betreiben Formellas geschehen.
Bei der Auswertung von Datenträgern, die im Zuge der Ermittlungen gegen Formella beschlagnahmt worden waren, war der Oberstaatsanwalt nach eigener Aussage auf den Verwaltungs-Mitarbeiter aufmerksam geworden. Dessen Rechtsanwalt bekommt zurzeit die Unterlagen aus Formellas Vernehmung zu lesen – das gleiche gilt für Bernd Kuckels, den Rechtsbeistand der früheren Beigeordneten.
Entstehen aus den Reaktionen und Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse oder Widersprüche hinsichtlich der Taten, sieht die Staatsanwaltschaft die Chance, das Verfahren unter Umständen noch in diesem Jahr beenden zu können. Die Rechnung hat allerdings noch eine weitere Unbekannte: die Schadensberechnung der Stadt Haan beziehungsweise des Rechnungsprüfungsamtes beim Kreis Mettmann. „Die Auflistung liegt uns leider immer noch nicht vor“, berichtet Baumert. Und solange dies nicht der Fall sei, sei ein Ende des Verfahrens auch nicht möglich.
Auch abseits des strafrechtlichen Verfahrens droht der gebürtigen Remscheiderin Ungemach: Denn
das von der Stadt Haan seinerzeit gegen Dagmar Formella angestrengte Disziplinarverfahren ruht zurzeit zwar, dürfte spätestens nach dem Ende der Strafsache allerdings wohl wieder aufgenommen werden. Wobei selbst eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen nicht zwangsläufig bedeutet hätte, dass die Stadt keine weiteren disziplinarischen Maßnahmen ergreifen darf. Denn rein rechtlich sind beide Verfahren streng voneinander getrennt.
Haans Bürgermeisterin Bettina Warnecke hatte das Verfahren gegen ihre ehemalige Stellvertreterin innerhalb der Verwaltung angestrengt, kurz nachdem sie Strafanzeige gegen Formella gestellt hatte. Laut Gesetz begehen Beamte Dienstvergehen, „wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen“. Liegen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“dafür vor, dass dies der Fall ist, hat der Dienstherr die Pflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten und in diesem Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln.