Dreifach-Mörder zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt
Ende 2019 soll der 55-Jährige seine Zelle zweimal in Brand gesetzt sowie einen Mitarbeiter beleidigt und mit einem grausamen Tod bedroht haben.
DÜSSELDORF Für weitere fünf Jahre soll ein bereits zu lebenslanger Haft verurteilter Dreifachmörder im Gefängnis bleiben – diesmal, weil er seine Haftzelle in der Ratinger Justizvollzugsanstalt (JVA) zwei Mal in Brand gesetzt sowie einen JVA-Bediensteten beleidigt und mit dem Tod bedroht hatte. So urteilte am Donnerstag das Landgericht. Der Staatsanwalt hatte wegen der neuen Vorwürfe sechs Jahre Haftverlängerung für den 55-jährigen Koch gefordert. Der Angeklagte hatte schon vor dem Urteil erklärt, er werde gegen den aktuellen Richterspruch keine Rechtsmittel einlegen. Es ist innerhalb weniger Jahre schon die dritte Verurteilung des als gefährlich geltenden Mannes zu einer mehrjährigen Haftstrafe.
2014 war er nach einem Amoklauf durch zwei Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath zur Höchststrafe verurteilt worden: zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Er hatte insgesamt drei Menschen getötet und anschließend Feuer gelegt. 2018 hatte das Landgericht
Bielefeld wegen versuchten Totschlags weitere acht Jahre Gefängnis plus Sicherungsverwahrung draufgesattelt. Der Dreifachmörder hatte demnach versucht, mit einer Scherbe einen missliebigen Mitgefangenen zu töten.
Im Herbst 2019 hat er laut Geständnis dann seine besonders gesicherte Einzelzelle in der JVA Düsseldorf innerhalb von zwei Wochen zwei Mal angezündet. Er hatte dabei alle Löschversuche erschweren wollen, indem er die innere von zwei Zellentüren blockierte, zusätzlich das Zellenfenster heraus brach und ebenfalls von innen gegen die Zellentüren lehnte. Trotzdem ist es den JVA-Kräften gelungen, die Flammen schnell zu löschen.
Kurz danach hatte er laut Urteil dann einen JVA-Bediensteten als „Hund“beschimpft und ihm angedroht, ihn zu töten, ihm mit einer Rasierklinge „die Augen herauszuschneiden“und sein komplettes Gesicht zu zerstückeln. Verteidigt hat er sich gegen diese neuerlichen Vorwürfe jetzt kaum. Zu Prozessbeginn am Wochenanfang hatte er nur erklärt, es sei ja „egal, was ich sage“, war der weiteren Verhandlung dann unter schwerer Bewachung von JVA-Spezialkräften sowie mit Ketten mehrfach gefesselt fast wortlos gefolgt. Jetzt könnte sein Verzicht auf jegliches Rechtsmittel gegen die dritte Langzeitstrafe so gedeutet werden, als ob der 55-Jährige keine weiteren Probleme schaffen will. Ob das in den nächsten Haftjahrzehnten dem als äußerst aggressiv geltenden Mann gelingen kann, den JVA-Bedienstete als Gefangenen „ohne jede Zündschnur“beschrieben haben, ist ungewiss.