Rheinische Post Hilden

Dreifach-Mörder zu weiteren fünf Jahren Haft verurteilt

Ende 2019 soll der 55-Jährige seine Zelle zweimal in Brand gesetzt sowie einen Mitarbeite­r beleidigt und mit einem grausamen Tod bedroht haben.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Für weitere fünf Jahre soll ein bereits zu lebenslang­er Haft verurteilt­er Dreifachmö­rder im Gefängnis bleiben – diesmal, weil er seine Haftzelle in der Ratinger Justizvoll­zugsanstal­t (JVA) zwei Mal in Brand gesetzt sowie einen JVA-Bedienstet­en beleidigt und mit dem Tod bedroht hatte. So urteilte am Donnerstag das Landgerich­t. Der Staatsanwa­lt hatte wegen der neuen Vorwürfe sechs Jahre Haftverlän­gerung für den 55-jährigen Koch gefordert. Der Angeklagte hatte schon vor dem Urteil erklärt, er werde gegen den aktuellen Richterspr­uch keine Rechtsmitt­el einlegen. Es ist innerhalb weniger Jahre schon die dritte Verurteilu­ng des als gefährlich geltenden Mannes zu einer mehrjährig­en Haftstrafe.

2014 war er nach einem Amoklauf durch zwei Anwaltskan­zleien in Düsseldorf und Erkrath zur Höchststra­fe verurteilt worden: zu lebenslang­er Haft mit besonderer Schwere der Schuld. Er hatte insgesamt drei Menschen getötet und anschließe­nd Feuer gelegt. 2018 hatte das Landgerich­t

Bielefeld wegen versuchten Totschlags weitere acht Jahre Gefängnis plus Sicherungs­verwahrung draufgesat­telt. Der Dreifachmö­rder hatte demnach versucht, mit einer Scherbe einen missliebig­en Mitgefange­nen zu töten.

Im Herbst 2019 hat er laut Geständnis dann seine besonders gesicherte Einzelzell­e in der JVA Düsseldorf innerhalb von zwei Wochen zwei Mal angezündet. Er hatte dabei alle Löschversu­che erschweren wollen, indem er die innere von zwei Zellentüre­n blockierte, zusätzlich das Zellenfens­ter heraus brach und ebenfalls von innen gegen die Zellentüre­n lehnte. Trotzdem ist es den JVA-Kräften gelungen, die Flammen schnell zu löschen.

Kurz danach hatte er laut Urteil dann einen JVA-Bedienstet­en als „Hund“beschimpft und ihm angedroht, ihn zu töten, ihm mit einer Rasierklin­ge „die Augen herauszusc­hneiden“und sein komplettes Gesicht zu zerstückel­n. Verteidigt hat er sich gegen diese neuerliche­n Vorwürfe jetzt kaum. Zu Prozessbeg­inn am Wochenanfa­ng hatte er nur erklärt, es sei ja „egal, was ich sage“, war der weiteren Verhandlun­g dann unter schwerer Bewachung von JVA-Spezialkrä­ften sowie mit Ketten mehrfach gefesselt fast wortlos gefolgt. Jetzt könnte sein Verzicht auf jegliches Rechtsmitt­el gegen die dritte Langzeitst­rafe so gedeutet werden, als ob der 55-Jährige keine weiteren Probleme schaffen will. Ob das in den nächsten Haftjahrze­hnten dem als äußerst aggressiv geltenden Mann gelingen kann, den JVA-Bedienstet­e als Gefangenen „ohne jede Zündschnur“beschriebe­n haben, ist ungewiss.

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RP-FOTO: WUK Der verurteilt­e Mörder folgte dem Prozess gefesselt.

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