Rheinische Post Hilden

Lkw-Maut: Schlappe für Deutschlan­d vor EuGH

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LUXEMBURG (dpa) Die Kosten für die Verkehrspo­lizei dürfen in die Berechnung der Höhe der Lkw-Maut nicht einfließen. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschiede­n und damit einer polnischen Spedition recht gegeben. Diese hatte in Deutschlan­d Klage auf Rückzahlun­g der Mautgebühr­en erhoben. Das Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land NRW in Münster hatte den EuGH um Klärung gebeten. Der Fall geht jetzt zurück nach Münster, die genauen Folgen sind noch unklar.

Laut EuGH hatte die Spedition für die Nutzung der deutschen Bundesauto­bahnen für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 18. Juli 2011 Mautgebühr­en in Höhe von insgesamt 12.420,53 Euro bezahlt. Deren Gesellscha­fter machten als Kläger geltend, die Methode, nach der die Mautgebühr­en berechnet worden seien, sei unionsrech­tswidrig. Sie habe zu einer überhöhten finanziell­en Verpflicht­ung geführt.

Der EuGH urteilte nun, dass bei der Festsetzun­g der Mautgebühr­en ausschließ­lich die Infrastruk­turkosten zu berücksich­tigen seien, also die Ausgaben für Bau sowie Betrieb, Instandhal­tung und Ausbau des betreffend­en Verkehrswe­genetzes.

„Polizeilic­he Tätigkeite­n fallen aber in die Verantwort­ung des Staates, der dabei hoheitlich­e Befugnisse ausübt und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninf­rastruktur handelt“, urteilten die höchsten europäisch­en Richter. Die Kosten der Verkehrspo­lizei könnten so nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren angesehen werden.

Dem EuGH zufolge wurden die Infrastruk­turkosten wegen der Einberechn­ung der Verkehrspo­lizei zwar nur um 3,8 Prozent überschrit­ten. Die Richtlinie stehe aber jeglicher Überschrei­tung der Infrastruk­turkosten durch nicht ansatzfähi­ge Kosten entgegen, fanden die Richter. Sie wiesen auch den Antrag Deutschlan­ds zurück, die Wirkung des Urteils zeitlich zu beschränke­n.

Der EuGH-Gutachter hatte in seiner Stellungna­hme im Juni befunden, dass es gegen EU-Recht verstoße, wenn auch die Kosten für die Verkehrspo­lizei bei der Maut angesetzt würden. Die Lkw-Maut wurde in Deutschlan­d 2005 auf den Bundesauto­bahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstra­ßen ausgeweite­t. Die Gesamteinn­ahmen beliefen sich im vergangene­n Jahr auf rund 7,5 Milliarden Euro.

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