Rheinische Post Hilden

In der Pandemie: Rückgabe von Urlaubstag­en

-

(tmn) Genehmigte­r Urlaub muss auch dann genommen werden, wenn die geschmiede­ten Pläne für die freien Tage wegen Corona hinfällig sind. Das gilt auch für Beamte. Auf eine entspreche­nde Entscheidu­ng des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs weist der Bund-Verlag (Az.: 6 CE 20.94330.4.2020) hin.

Bei Beamten ist das Verschiebe­n eines Urlaubs aus wichtigen Gründen zwar möglich. Allein die Corona-Pandemie sei aber keine ausreichen­de Begründung. Geklagt hatte in diesem Fall ein Polizist, der für Hochzeitsf­eiern Urlaub genommen hatte. Als klar war, dass sie ausfallen würden, wollte er die Urlaubstag­e verschiebe­n.

Der Mann argumentie­rte, dass er die freien Tage nicht wie geplant würde nutzen können und verwies zusätzlich auf die zum damaligen Zeitpunkt – im Frühling – verhängten Ausgangssp­erren in Bayern, die eine Erholung nicht möglich machen würden. Doch er blitzte ab.

Urlaub diene der Erholung, Entspannun­g, Freizeit und Muße – und die Einschränk­ungen durch Corona schlössen das nicht aus, so das Gericht. Wichtige Gründe für das Verschiebe­n sah es nicht. Grundsätzl­ich falle es in das Risiko des Beamten, wenn ein genehmigte­r Urlaub nicht so gestaltet werden könne wie ursprüngli­ch geplant.

Auch in privaten Betrieben haben Arbeitnehm­er kein Recht, eingeplant­en Urlaub zu verschiebe­n. Wollen sie einen genehmigte­n Urlaubsant­rag zurückzieh­en, muss ihr Arbeitgebe­r zustimmen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany