Warum die neue Maskenpflicht falsch ist
Dass die Stadt ihre Anstrengungen zur Eindämmung des Coronavirus verstärkt, ist gut. Die gewählte Methode wird aber nicht funktionieren. Es hakt bei der Kontrolle.
Der Blick auf die steigenden Infektionszahlen kann einen wahrlich nervös machen. Und um es klar zu sagen: Es ist richtig, dass wir im Bemühen nicht nachlassen dürfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Alltagsmasken spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die neue Regelung der Stadt Düsseldorf aber, die das Tragen nahezu überall vorschreibt, geht einfach zu weit – und vor allem am eigentlichen Problem vorbei. Das liegt nämlich darin, die Maskenpflicht dort nachdrücklich durchzusetzen, wo sie schon vorher sinnvollerweise galt und dringend gebraucht wird. Und nicht darin, sie dahin auszuweiten, wo sie weniger gebraucht wird – und kaum kontrolliert werden kann.
Die Stadt führte in ihrer Argumentation für die Ausweitung ins Feld, man schaffe Klarheit für die Bürger, die verunsichert darüber seien, wo die Maskenpflicht gilt. (Allerdings Klarheit mit dem Holzhammer, wie man sagen muss!) Die Verunsicherung der Bürger hat die Stadt zuvor zum guten Teil höchstselbst verursacht, indem sie beispielsweise bei der Definition der Maskenpflicht-Gebiete merkwürdige Schlenker einbaute. So waren in der Altstadt die gut besuchte Mittelund
Wallstraße ebenso ausgenommen wie der Heinrich-Heine-Platz; an der Luegallee in Oberkassel galt die Pflicht nur auf einer Seite. Die Hinweisschilder wurden verspätet installiert und waren so klein, dass man sie übersehen konnte; mancherorts fehlten sie ganz.
Allerdings dürften diese Mängel nicht der Hauptgrund dafür gewesen sein, dass an einigen betroffenen Einkaufsstraßen schätzungweise ein Drittel der Passanten keine Alltagsmasken getragen haben. Es liegt eher daran, dass viele die Pflicht dazu schlicht nicht ernst nehmen. Am vergangenen Wochenende ließ sich unterwegs mit dem Ordnungs- und Servicedienst (OSD) gut beobachten, wie die Mitarbeiter mehr oder weniger durchgehend damit zu tun hatten, rechts und links Passanten auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Manche zuckten ein bisschen zusammen, andere fühlten sich offenbar ertappt und etwas genervt und zogen den MundNasen-Schutz kurz alibimäßig über – mit einer Lässigkeit, die ahnen ließ, dass sie sie hinter der nächsten Ecke gleich wieder abziehen würden. Hier müsste man ansetzen, die Pflicht nachdrücklich durchsetzen. Der OSD mit seinen begrenzten Ressourcen dürfte das aktuell aber kaum bewältigen können. Jedenfalls sehe ich an Schadowstraße und Kö nach wie vor die Maskenverweigerer unbehelligt ihres Weges gehen – auch wenn es zuweilen richtig eng wird auf dem Bürgersteig.
Was also wird jetzt mit der neuen Allgemeinverfügung passieren? Die ohnehin Rücksichtsvollen und/oder Rechtstreuen werden auch dieser Vorschrift seufzend folgen und auch beim Abendspaziergang durchs Viertel nun Maske tragen – es ist schließlich Pflicht. Während nicht anzunehmen ist, dass die eher, sagen wir, maskenfernen Mitbürger nun auf beliebigen Wohnstraßen irgendwo in Wersten, Kaiserswerth oder Niederkassel plötzlich ihren Mund-Nasen-Schutz zuverlässig tragen werden. Es ist also nichts gewonnen.
Zumal die neue Regelung zwar offiziell für Klarheit sorgen soll. Tatsächlich aber ist die Ausnahmeregelung dazu in ihrer Verschwurbeltheit eher zum Schmunzeln. So gilt die Maskenpflicht, „sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird“.
Ich finde das schwierig. Zumal ich ehrlicherweise objektiv nie ganz ausschließen kann, dass gerade dann, wenn ich kurz vor Mitternacht besten Gewissens ohne Maske auf die leere Straße trete, der Nachbar das Gleiche tut. Und mir mit weniger als fünf Metern Abstand auf dem Bürgersteig begegnet. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass dann auch ein Ordnungshüter da ist und ein Bußgeld verhängt.