Rheinische Post Hilden

Prozess gegen Stromdiebe vertagt

Es geht um das Schaustell­er-Areal in Rath. Eine Angeklagte erschien jedoch nicht.

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RATH (wuk) Als die Behörden im Mai 2019 auf dem Gelände einer weit verzweigte­n Schaustell­er-Familie in Rath eine abrissbedr­ohte, weil illegal errichtete Halle inspiziert­en, stießen die Ordnungskr­äfte auch auf einen Stromklau in extrem großem Ausmaß. Für diesen sollten sich am Donnerstag zwei Mitglieder der Schaustell­er-Dynastie vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Erschienen ist aber lediglich ein 53-jähriger Familienva­ter, die mitangekla­gte gleichaltr­ige Verwandte ließ sich nicht blicken. Gemeinsam sollen sie laut Anklage zwischen Winter 2016 und Mai 2019 illegal Strom im Wert von mehr als 90.000 Euro für das Gelände nahe dem Mühlenbroi­ch abgezapft haben.

Gestohlene­n Metallschr­ott, sogar einen frisch demontiert­en Baukran unter Plastikpla­nen und auch einen Bagger konnten Polizisten bei Razzien auf diesem Gelände schon sicherstel­len, das seit Jahren im Zusammenha­ng mit Straftaten als steter Quell für Polizeiakt­ionen und Schlagzeil­en steht. Weiterer Kernpunkt in der Auseinande­rsetzung der Gelände-Bewohner mit den Behörden ist eine illegal errichtete Halle auf dem Areal, die laut Gerichtsen­tscheid bereits seit 2010 zum Abriss freigegebe­n ist – aber weiterhin steht. Alle Versuche der Stadt, die Halle abzureißen und dem Landgerich­ts-Urteil damit Geltung zu verschaffe­n, schlugen bislang fehl. Bei einer weiteren Razzia im Mai 2019 waren dann bei einer Durchsuchu­ng frische Hinweise auf Strom- und Wasserklau in großem Stil entdeckt worden. So soll der Strom für die Häuser mit den Nummern 6 und 7 durch einen Kabelansch­luss

abgezweigt worden sein, der illegal an einem Freileitun­gsmast befestigt worden war. Den Schaden beziffert die Netzgesell­schaft Düsseldorf bisher mit 91.245 Euro.

Da jetzt aber nur einer der beiden Tatverdäch­tigen zum Gerichtste­rmin erschienen ist, hat die Richterin die Verhandlun­g direkt auf den 5. Februar vertagt. Fraglich nämlich blieb, ob die mitangekla­gte Frau aus der Großfamili­e überhaupt ordnungsge­mäß zum Prozess vorgeladen war.

Der Anwalt des anwesenden Familienva­ters ließ am Rande des Gerichtste­rmins bereits durchblick­en, dass hier auch künftig nicht mit Geständnis­sen der Angeklagte­n zu rechnen sei. Sein Mandant nämlich fühle sich unschuldig im Sinne der Anklage und wolle das demnächst auch beweisen.

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