Prozess gegen Stromdiebe vertagt
Es geht um das Schausteller-Areal in Rath. Eine Angeklagte erschien jedoch nicht.
RATH (wuk) Als die Behörden im Mai 2019 auf dem Gelände einer weit verzweigten Schausteller-Familie in Rath eine abrissbedrohte, weil illegal errichtete Halle inspizierten, stießen die Ordnungskräfte auch auf einen Stromklau in extrem großem Ausmaß. Für diesen sollten sich am Donnerstag zwei Mitglieder der Schausteller-Dynastie vor dem Amtsgericht verantworten. Erschienen ist aber lediglich ein 53-jähriger Familienvater, die mitangeklagte gleichaltrige Verwandte ließ sich nicht blicken. Gemeinsam sollen sie laut Anklage zwischen Winter 2016 und Mai 2019 illegal Strom im Wert von mehr als 90.000 Euro für das Gelände nahe dem Mühlenbroich abgezapft haben.
Gestohlenen Metallschrott, sogar einen frisch demontierten Baukran unter Plastikplanen und auch einen Bagger konnten Polizisten bei Razzien auf diesem Gelände schon sicherstellen, das seit Jahren im Zusammenhang mit Straftaten als steter Quell für Polizeiaktionen und Schlagzeilen steht. Weiterer Kernpunkt in der Auseinandersetzung der Gelände-Bewohner mit den Behörden ist eine illegal errichtete Halle auf dem Areal, die laut Gerichtsentscheid bereits seit 2010 zum Abriss freigegeben ist – aber weiterhin steht. Alle Versuche der Stadt, die Halle abzureißen und dem Landgerichts-Urteil damit Geltung zu verschaffen, schlugen bislang fehl. Bei einer weiteren Razzia im Mai 2019 waren dann bei einer Durchsuchung frische Hinweise auf Strom- und Wasserklau in großem Stil entdeckt worden. So soll der Strom für die Häuser mit den Nummern 6 und 7 durch einen Kabelanschluss
abgezweigt worden sein, der illegal an einem Freileitungsmast befestigt worden war. Den Schaden beziffert die Netzgesellschaft Düsseldorf bisher mit 91.245 Euro.
Da jetzt aber nur einer der beiden Tatverdächtigen zum Gerichtstermin erschienen ist, hat die Richterin die Verhandlung direkt auf den 5. Februar vertagt. Fraglich nämlich blieb, ob die mitangeklagte Frau aus der Großfamilie überhaupt ordnungsgemäß zum Prozess vorgeladen war.
Der Anwalt des anwesenden Familienvaters ließ am Rande des Gerichtstermins bereits durchblicken, dass hier auch künftig nicht mit Geständnissen der Angeklagten zu rechnen sei. Sein Mandant nämlich fühle sich unschuldig im Sinne der Anklage und wolle das demnächst auch beweisen.