Rheinische Post Hilden

Polizist schubst störrische­n Passanten und muss zahlen

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ALTSTADT (wuk) Ein Schubser gegen einen Passanten in der Altstadt kostet einen Polizeibea­mten jetzt 2500 Euro. Gegen diese Zahlungsau­flage hat ein Amtsrichte­r am Donnerstag das Verfahren gegen den 40-Jährigen wegen Körperverl­etzung im Amt eingestell­t.

Reumütig und selbstkrit­isch hatte der Beamte nach einem Rechtsgesp­räch die Situation vom Herbst 2018 geschilder­t: Als Diensthund­eführer war er nachts gegen 1.30 Uhr als Beifahrer mit einem Kollegen im Streifenwa­gen unterwegs zu einer gemeldeten Massenschl­ägerei am Bolker Stern. Als der Kollege am Steuer ohne Blaulicht und Martinshor­n in die Bolkerstra­ße einbog, habe ein Passant (52) vor dem Streifenwa­gen stehend „demonstrat­iv in einen Burger gebissen.“

Alle Versuche des Streifenwa­genfahrers,

den Blockierer zum Freigeben der Strecke zu bewegen, seien vergeblich gewesen. Also sei er, der Beifahrer, ausgestieg­en, habe den Blockierer darauf hingewiese­n, man befinde sich im Einsatz – und als der Passant noch immer nicht reagierte, habe er ihn „mit flachen Händen“weggeschub­st.

Ergebnis: Der Mann, der mit Freunden in der Altstadt damals gerade einen Junggesell­enabschied zelebriert­e, fiel hin, erlitt Prellungen an Hüfte und Ellenbogen. Auf der Anklageban­k sagte der Beamte nun: „Rückwirken­d würde ich sagen, das hätte man anders, besser machen können.“Im Ergebnis stimmte dann auch die Staatsanwä­ltin zu, das Verfahren gegen den Beamten nach zwei Jahren jetzt einzustell­en. Gegen die erwähnte Auflage von 2500 Euro.

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