Stadt verschickt Bescheide über Grundabgaben
HILDEN (RP) Anfang 2021 verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt die Bescheide für Grundabgaben. Dazu zählen die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Winterdienst und Regenwasser. Es sei eine große Herausforderung gewesen, die rund 22.000 Bescheide postfertig zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bis zum 24. November 2020 Änderungen für das Jahr 2021 schriftlich mitzuteilen; entweder per Mail an steueramt@ hilden.de, schriftlich an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-620. Die Frist, 24.11.2020, gilt sowohl für die An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen, als auch für Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats. Die Formulare stehen online unter www. hilden.de/steuern zur Verfügung. Für den Versand der Bescheide benötigt das Amt für Finanzservice bei einem Wechsel der Hausverwaltung außerdem die neuen Kontaktdaten.
Diese können formlos per Mail, Fax oder postalisch mitgeteilt werden. „Ab dem 25. November 2020 arbeiten wir dann auf Hochtouren daran, alle Bescheide für das Folgejahr zu erstellen“, erklärt Amtsleiterin Anja Franke: „Die Versendung erfolgt in der ersten Kalenderwoche des Jahres 2021.“Spätere Meldungen kann die Stadt im Jahresbescheid nicht berücksichtigen, sondern erst im Nachhinein mit Mehraufwand in einem Änderungsbescheid verarbeiten. Die Bearbeitung von Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Biomülltonnen zum 1.1.2021 ist im Jahresbescheid 2021 ausschließlich bei einer Lieferung und Abholung durch die Stadt möglich, da hier die Beifügung der Reste der bisherigen Marken(n) entfällt. Bei eigenständigem Austausch, Abholung oder Abgabe beim Zentralen Bauhof kann das bereits zum 1.12.2020 (Frist: 24.11.2020) oder erst im Januar 2021 erfolgen. Der Bundestag hat eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Sie tritt aber erst 2025 in Kraft.