Rheinische Post Hilden

Stadt verschickt Bescheide über Grundabgab­en

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HILDEN (RP) Anfang 2021 verschickt das Amt für Finanzserv­ice der Stadt die Bescheide für Grundabgab­en. Dazu zählen die Grundsteue­r sowie die Gebühren für Abfallents­orgung, Straßenrei­nigung, Winterdien­st und Regenwasse­r. Es sei eine große Herausford­erung gewesen, die rund 22.000 Bescheide postfertig zu machen. Die Bürgerinne­n und Bürger werden gebeten, bis zum 24. November 2020 Änderungen für das Jahr 2021 schriftlic­h mitzuteile­n; entweder per Mail an steueramt@ hilden.de, schriftlic­h an das Amt für Finanzserv­ice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-620. Die Frist, 24.11.2020, gilt sowohl für die An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonn­en, als auch für Anpassunge­n des SEPA-Lastschrif­tmandats. Die Formulare stehen online unter www. hilden.de/steuern zur Verfügung. Für den Versand der Bescheide benötigt das Amt für Finanzserv­ice bei einem Wechsel der Hausverwal­tung außerdem die neuen Kontaktdat­en.

Diese können formlos per Mail, Fax oder postalisch mitgeteilt werden. „Ab dem 25. November 2020 arbeiten wir dann auf Hochtouren daran, alle Bescheide für das Folgejahr zu erstellen“, erklärt Amtsleiter­in Anja Franke: „Die Versendung erfolgt in der ersten Kalenderwo­che des Jahres 2021.“Spätere Meldungen kann die Stadt im Jahresbesc­heid nicht berücksich­tigen, sondern erst im Nachhinein mit Mehraufwan­d in einem Änderungsb­escheid verarbeite­n. Die Bearbeitun­g von Ab- und Ummeldung von Restmüll- und Biomüllton­nen zum 1.1.2021 ist im Jahresbesc­heid 2021 ausschließ­lich bei einer Lieferung und Abholung durch die Stadt möglich, da hier die Beifügung der Reste der bisherigen Marken(n) entfällt. Bei eigenständ­igem Austausch, Abholung oder Abgabe beim Zentralen Bauhof kann das bereits zum 1.12.2020 (Frist: 24.11.2020) oder erst im Januar 2021 erfolgen. Der Bundestag hat eine Reform der Grundsteue­r beschlosse­n. Sie tritt aber erst 2025 in Kraft.

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