Rheinische Post Hilden

Gastronomi­e bleibt bis Jahresende zu

Strengere Regeln für den Handel, eine Verlängeru­ng der Kontaktbes­chränkunge­n, aber Lockerunge­n an Weihnachte­n – die Runde von Bund und Ländern tagte bis in den Abend.

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BERLIN (jd/gw/mar/maxi/mün) Die Bürger müssen sich auf eine Verschärfu­ng des Lockdowns einstellen. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpr­äsidenten nach einer siebeneinh­albstündig­en Sitzung. „Die Zahlen sind noch auf zu hohem Niveau“, sagte NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) im Anschluss. Man habe sich im Oktober vorgenomme­n, die Welle zu durchbrech­en. „Der November sollte ein Monat der Ruhe sein, und danach – so hatten wir es uns vorgenomme­n – könne man das öffentlich­e Leben wieder herstellen. Diese Einschätzu­ng hat sich nicht bewahrheit­et.“

Die November-Maßnahmen wie die Schließung von Gaststätte­n, die Untersagun­g von Hotelübern­achtungen für touristisc­he Zwecke sowie die Absage von Veranstalt­ungen sollen mindestens um vier Wochen verlängert werden – so viel Spielraum gibt das Infektions­schutzgese­tz. Doch Laschet machte auch deutlich, dass man bereits verabredet habe, diese anschließe­nd bis in den Januar hinein zu verlängern. Für betroffene Unternehme­n soll die sogenannte November-Hilfe bis in den Dezember hinein gezahlt werden.

Die Länderchef­s einigten sich auf schärfere Kontaktbes­chränkung. Private Zusammenkü­nfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind demnach auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränke­n, Kinder bis 14 ausgenomme­n. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushalts mit haushaltsf­remden Familienmi­tgliedern

oder haushaltsf­remden Menschen bis zu zehn Personen erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen auch da nicht mit. „Die Zielsetzun­g ist allerdings: nur engster Familienkr­eis“, sagte Laschet. „Weihnachts­partys oder ähnliches soll es nicht geben. Und Silvester soll es überhaupt keine Partys geben. Da soll jeder drauf verzichten.“

Für den Einzelhand­el gelten wieder strengere Regeln. Um die Überfüllun­g von Geschäften in der Weihnachts­zeit zu vermeiden und das Ansteckung­srisiko zu verringern, soll die erlaubte Zahl von Kunden pro Laden ab Dezember beschränkt werden: In kleineren Geschäften mit bis zu 800 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmet­er aufhalten dürfen. Bei größeren Geschäften gilt die gleiche Regelung für die ersten 800 Quadratmet­er, für die darüber hinausgehe­nde Fläche ist nur noch eine Person je 20 Quadratmet­er erlaubt. Vor den Geschäften und auf den Parkplätze­n gilt eine Maskenpfli­cht.

Im Einzelhand­el wird die Verschärfu­ng

der Maßnahmen keine einschneid­enden organisato­rischen Konsequenz­en haben. Zugangskon­trollen finden in den meisten Geschäften ohnehin statt, etwa über elektronis­che Zählsystem­e oder die begrenzte Ausgabe von Einkaufswa­gen. Manche Unternehme­n stellen eigene Mitarbeite­r zur Kontrolle ab. Aus Sicht der Branche darf dies aber nicht das Prinzip sein: „Der Händler kann nicht Ersatzpoli­zei sein“, sagte ein Sprecher des Handelsver­bandes HDE.

Eingeführt werden auch Extrem-Hotspots. Diese gelten ab einer Inzidenz von über 200 Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In diesen Regionen soll es in Absprache mit dem Landesgesu­ndheitsmin­isterium zusätzlich­e Einschränk­ungen geben. Diese könnten Laschet zufolge von Hybrid-Unterricht ab der Klasse acht über eine erweiterte Maskenpfli­cht und in besonders schweren Fällen bis zur Komplettsc­hließung von Schulen und dem Einzelhand­el reichen.

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