Gastronomie bleibt bis Jahresende zu
Strengere Regeln für den Handel, eine Verlängerung der Kontaktbeschränkungen, aber Lockerungen an Weihnachten – die Runde von Bund und Ländern tagte bis in den Abend.
BERLIN (jd/gw/mar/maxi/mün) Die Bürger müssen sich auf eine Verschärfung des Lockdowns einstellen. Darauf einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten nach einer siebeneinhalbstündigen Sitzung. „Die Zahlen sind noch auf zu hohem Niveau“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) im Anschluss. Man habe sich im Oktober vorgenommen, die Welle zu durchbrechen. „Der November sollte ein Monat der Ruhe sein, und danach – so hatten wir es uns vorgenommen – könne man das öffentliche Leben wieder herstellen. Diese Einschätzung hat sich nicht bewahrheitet.“
Die November-Maßnahmen wie die Schließung von Gaststätten, die Untersagung von Hotelübernachtungen für touristische Zwecke sowie die Absage von Veranstaltungen sollen mindestens um vier Wochen verlängert werden – so viel Spielraum gibt das Infektionsschutzgesetz. Doch Laschet machte auch deutlich, dass man bereits verabredet habe, diese anschließend bis in den Januar hinein zu verlängern. Für betroffene Unternehmen soll die sogenannte November-Hilfe bis in den Dezember hinein gezahlt werden.
Die Länderchefs einigten sich auf schärfere Kontaktbeschränkung. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind demnach auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushalts mit haushaltsfremden Familienmitgliedern
oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahren zählen auch da nicht mit. „Die Zielsetzung ist allerdings: nur engster Familienkreis“, sagte Laschet. „Weihnachtspartys oder ähnliches soll es nicht geben. Und Silvester soll es überhaupt keine Partys geben. Da soll jeder drauf verzichten.“
Für den Einzelhandel gelten wieder strengere Regeln. Um die Überfüllung von Geschäften in der Weihnachtszeit zu vermeiden und das Ansteckungsrisiko zu verringern, soll die erlaubte Zahl von Kunden pro Laden ab Dezember beschränkt werden: In kleineren Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter aufhalten dürfen. Bei größeren Geschäften gilt die gleiche Regelung für die ersten 800 Quadratmeter, für die darüber hinausgehende Fläche ist nur noch eine Person je 20 Quadratmeter erlaubt. Vor den Geschäften und auf den Parkplätzen gilt eine Maskenpflicht.
Im Einzelhandel wird die Verschärfung
der Maßnahmen keine einschneidenden organisatorischen Konsequenzen haben. Zugangskontrollen finden in den meisten Geschäften ohnehin statt, etwa über elektronische Zählsysteme oder die begrenzte Ausgabe von Einkaufswagen. Manche Unternehmen stellen eigene Mitarbeiter zur Kontrolle ab. Aus Sicht der Branche darf dies aber nicht das Prinzip sein: „Der Händler kann nicht Ersatzpolizei sein“, sagte ein Sprecher des Handelsverbandes HDE.
Eingeführt werden auch Extrem-Hotspots. Diese gelten ab einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In diesen Regionen soll es in Absprache mit dem Landesgesundheitsministerium zusätzliche Einschränkungen geben. Diese könnten Laschet zufolge von Hybrid-Unterricht ab der Klasse acht über eine erweiterte Maskenpflicht und in besonders schweren Fällen bis zur Komplettschließung von Schulen und dem Einzelhandel reichen.