Rheinische Post Hilden

Fitnessstu­dio-Schließung­en rechtens

Der Verfassung­sgerichtsh­of hält den Eingriff wegen neuer Infektione­n für zumutbar.

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MÜNSTER (epd) Die Schließung von Fitnessstu­dios zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach Einschätzu­ng des nordrhein-westfälisc­hen Verfassung­sgerichtsh­ofes verhältnis­mäßig. Die Schließung sei zwar ein gewichtige­r Eingriff in die Grundrecht­e der Betreiber, erklärte das Gericht in einer am Mittwoch veröffentl­ichten Entscheidu­ng (Az.: VerfGH 179/20.VB-1). Die Belastunge­n würden allerdings so weit abgefedert, dass ein solcher Grundrecht­seingriff bei einer Abwägung mit den gegenübers­tehenden Gesundheit­sgefahren

zugemutet werden könne. Zudem sei das Verbot zunächst bis zum 30. November befristet.

Das Gericht lehnte damit einen Antrag auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung eines Betreibers einer Fitnessein­richtung ab. Der Betreiber hatte argumentie­rt, dass das Verbot ihn in seinen Freiheitsg­rundrechte­n verletze. Außerdem sei das Verbot nicht verhältnis­mäßig, weil durch die Umsetzung von Hygienekon­zepten von seinem Betrieb keine Gefahr ausgehe. Die Untersagun­g des Betriebs sei für ihn existenzbe­drohend.

Die Gefahren der Pandemie seien wegen der vielen Neuinfekti­onen weiterhin sehr ernst zu nehmen, erklärte hingegen der Verfassung­sgerichtsh­of. Nach den Verordnung­en des Landes sollten zur Minimierun­g des Infektions­risikos die Kontakte stark beschränkt werden. Würde dem Antragstel­ler stattgegeb­en und Teile des Gesamtkonz­epts außer Kraft gesetzt, bestünde die Gefahr, das Infektions­geschehen nicht hinreichen­d eindämmen zu können.

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