Fitnessstudio-Schließungen rechtens
Der Verfassungsgerichtshof hält den Eingriff wegen neuer Infektionen für zumutbar.
MÜNSTER (epd) Die Schließung von Fitnessstudios zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes verhältnismäßig. Die Schließung sei zwar ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte der Betreiber, erklärte das Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az.: VerfGH 179/20.VB-1). Die Belastungen würden allerdings so weit abgefedert, dass ein solcher Grundrechtseingriff bei einer Abwägung mit den gegenüberstehenden Gesundheitsgefahren
zugemutet werden könne. Zudem sei das Verbot zunächst bis zum 30. November befristet.
Das Gericht lehnte damit einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Betreibers einer Fitnesseinrichtung ab. Der Betreiber hatte argumentiert, dass das Verbot ihn in seinen Freiheitsgrundrechten verletze. Außerdem sei das Verbot nicht verhältnismäßig, weil durch die Umsetzung von Hygienekonzepten von seinem Betrieb keine Gefahr ausgehe. Die Untersagung des Betriebs sei für ihn existenzbedrohend.
Die Gefahren der Pandemie seien wegen der vielen Neuinfektionen weiterhin sehr ernst zu nehmen, erklärte hingegen der Verfassungsgerichtshof. Nach den Verordnungen des Landes sollten zur Minimierung des Infektionsrisikos die Kontakte stark beschränkt werden. Würde dem Antragsteller stattgegeben und Teile des Gesamtkonzepts außer Kraft gesetzt, bestünde die Gefahr, das Infektionsgeschehen nicht hinreichend eindämmen zu können.