Rheinische Post Hilden

Buchhalter­in wegen Untreue verurteilt

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit dem Geld finanziert­e die Frau jahrelang teure Reisen und bezahlte Steuerschu­lden ihres Mannes.

DÜSSELDORF Fast zehn Jahre lang konnte sich die Leiterin der Buchhaltun­g einer zahnärztli­chen Abrechungs­gesellscha­ft ungehinder­t aus der Kasse ihres Arbeitgebe­rs bedienen. Rund 320.000 Euro hat die jetzt 57-jährige Buchhalter­in zwischen 2008 und Herbst 2017 für sich abgezweigt, davon auch Luxusreise­n mit ihrem Gatten rund um die Welt finanziert. Das gab sie sofort zu, als ihr Schwindel vor rund drei Jahren dann doch auffiel. Am Mittwoch wurde sie nun wegen gewerbsmäß­iger Untreue vom Landgerich­t mit zwei Jahren Bewährungs­strafe belegt. Die Staatsanwä­ltin hatte zweieinhal­b Jahre Haft gefordert.

Seit ihrem allererste­n Griff in die Kasse der Abrechnung­sgesellsch­aft ist inzwischen so viel Zeit vergangen, dass rund die Hälfte aller Vorwürfe gegen die ehemalige Leiterin der Finanzbuch­haltung strafrecht­lich bereits verjährt ist. In der Anklage gegen sie war jetzt nur noch die Rede von 94 Taten zwischen Mai 2013 und Herbst 2017 mit einem Gesamtscha­den von 156.000 Euro.

Durch pro Jahr rund zwanzig fingierte Überweisun­gen auf ihr eigenes Konto hatte sie demnach nicht nur 80.000 Euro für Finanzamts­schulden ihres Ehemanns abgezweigt, sondern sich auch zwei Autos mit dem Gatten und jedes Jahr mehrere opulente Fernreisen geleistet.

Einer ihrer Ex-Kollegen sagte am Mittwoch im Prozess gegen die Frau, sie habe bei der Gesellscha­ft „eine unvorstell­bare Vertrauens­stellung“genossen. Allerdings habe sie dieses „Mega-Vertrauen“schamlos ausgenutzt und damit ein Luxusleben finanziert. Erst als ihrem Arbeitgebe­r Unregelmäß­igkeiten auffielen, wurde die Frau mit dem Verdacht konfrontie­rt – und habe sofort alles zugegeben. Um den Gesamtscha­den von 320.000 Euro abzutragen, habe sie damals ihr Haus verkauft und aus dem Erlös den erschwinde­lten Betrag in voller Höhe zurückgeza­hlt.

Von übergroßer Reue der Angeklagte­n war die Staatsanwä­ltin aber nicht überzeugt. So habe die 57-Jährige anschließe­nd nicht nur gegen ihre Kündigung, sondern auch gegen ein angeblich schlechtes Zeugnis geklagt. Das zeuge nicht von großer Einsicht, so die Staatsanwä­ltin. Die Richter ließen der 57-Jährigen dennoch die Chance, sich in den kommenden Jahren zu bewähren. Kommt es in dieser Zeitspanne zu keinen weiteren Straftaten, könnte ihr die verhängte Freiheitss­trafe von zwei Jahren danach komplett erlassen werden.

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