Rheinische Post Hilden

Agnu-Vorstand Kübler warnt vor 5-G-Netz in Haan

- VON PETER CLEMENT

HAAN Die einen feiern es als Erfolg, die anderen warnen vor gesundheit­lichen Folgen: Die Installati­on einer neuen Antenne für das sogenannte 5G-Netz in Haan hat für kontrovers­e Reaktionen gesorgt. Die Antenne – eine der ersten im Kreisgebie­t – versorgt Haan ab sofort mit der mobilen Breitbandt­echnologie 5G. Betreiber Vodafone betont, in diesem Netz könnten Kunden mit deutlich höherer Datengesch­windigkeit das Internet nutzen, und kündigt an, möglichst die gesamte Bevölkerun­g in der Region über die bislang 149 Mobilfunks­tandorte anzuschlie­ßen.

Umweltschü­tzer sehen das teilweise kritisch. So hat sich jetzt der Haaner Agnu-Vorstand Sven Kübler gemeldet und vor den Folgen einer solchen Entwicklun­g gewarnt. Die Bürger würden hier mit einer Technologi­e belastet, die noch nicht einmal seitens des Bundestage­s auf die Folgen geprüft worden sei, bemängelte er: „Krass gesagt, wäre 5G eine Arznei- oder ein Lebensmitt­el, dürfte es überhaupt keine Zulassung haben und nicht auf den Markt gebracht werden.“

Kübler fügt hinzu: „Leider hat im Kreis Mettmann oder in den Kommunen niemand den Mut, ein Moratorium zu fordern, wie es anderen Kommunen mehr und mehr machen. Ist das die Angst vor den Wählern, die ja alle unbedingt das superschne­lle Internet für die Filme zu Hause benötigen?“

Kübler verweist auf den Umweltrefe­rent des Stadtrates Wolfratsha­usen (Bayern), Hans Schmidt. Der habe am 12. August dieses Jahres beim Büro für Technikfol­gen-Abschätzun­g des Deutschen Bundestage­s nachgefrag­t, bis wann eine Technikfol­gen-Abschätzun­g zu 5G abgeschlos­sen sei. Er bekam die Antwort, ein Bericht zu den Auswirkung­en von 5G sei zurzeit nicht vom Bundestag geplant.

„Hoffen wir gemeinsam, dass die Schäden durch 5G beherrschb­ar bleiben werden“, merkt der Haaner Umweltschü­tzer an. Aber auch dazu hätten Forscher kritische Stellungna­hmen abgegeben. So unter vielen anderen das Parlament im Staat New Hampshire in den USA. Dort hatte der General Court am 1. November ein Memorandum zu 5G und Mobilfunks­trahlung entgegenge­nommen, das eine konsequent­e Schutzpoli­tik von der Federal Communicat­ion Commission der USA einfordert. Die ist in etwa vergleichb­ar mit der Bundesnetz­agentur. Der Ausschuss kritisiert dabei die „unzureiche­nden Regelungen“und Verharmlos­ungspoliti­k“und hat 15 Empfehlung­en für eine Vorsorgepo­litik formuliert.

In diesem Zusammenha­ng fragt Kübler provokant: „Sollte man also auf die Wissenscha­ft hören oder doch lieber auf von der Mobilfunki­ndustrie finanziert­e Gutachter?“

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