Rheinische Post Hilden

Julian Assange muss im Gefängnis bleiben

-

LONDON (dpa) Der Gründer der Enthüllung­splattform Wikileaks, Julian Assange, bleibt in Großbritan­nien in Haft. Ein Gericht in London lehnte am Mittwoch den Antrag der Verteidigu­ng ab, den 49-Jährigen gegen Kaution freizulass­en. Am Montag hatte dieselbe Richterin einen Auslieferu­ngsantrag der Vereinigte­n Staaten gegen Assange abgelehnt. Vanessa Baraitser hatte ihre erste Entscheidu­ng mit dem psychische­n Gesundheit­szustand Assanges und den Haftbeding­ungen begründet, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei ihrer Ansicht nach damit zu rechnen, dass er sich in Isolations­haft das Leben nehmen werde. Nun sagte sie, Assange könne im Hochsicher­heitsgefän­gnis Belmarsh gut behandelt werden.

Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange wie in der Vergangenh­eit versuche, zu fliehen.

Assange hatte sich fast sieben Jahre in der ecuadorian­ischen Botschaft in London einer Strafverfo­lgung entzogen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden – ebenso wie gegen die neue Entscheidu­ng. Die US-Justiz wirft Assange vor, gemeinsam mit der Whistleblo­werin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militärein­sätzen im Irak und in Afghanista­n gestohlen und veröffentl­icht zu haben. Er habe damit das Leben von US-Informante­n in Gefahr gebracht. Seinen Unterstütz­ern gilt er hingegen als investigat­iver Journalist, der Kriegsverb­rechen ans Licht gebracht hat.

Newspapers in German

Newspapers from Germany