Krefelder ruft zur Ladeneröffnung auf
Unter dem Motto „Wir machen auf“versammelt ein Kosmetiker Zehntausende via Telegram. Am kommenden Montag will er sein Geschäft öffnen, andere sollen es ihm nachtun. Dabei wird er von der „Querdenker“-Szene unterstützt.
KREFELD – ein weiterer „Querdenker“, der laut der Wochenzeitung „Die Zeit“zum organisatorischen Kern der Gruppe gehört.
Während die Szene die Beiträge aus dem Telegram-Kanal zur Aktion „Wir machen auf“fleißig verbreitet, halten sich Händler bislang mit öffentlicher Unterstützung zurück. Ein Sportwarenhändler aus Oberbayern hatte am Montag öffentlich erklärt, er würde auch seine Läden am 11. Januar aufmachen. Einen Tag danach ruderte er zurück. „Die Vereinnahmung durch die rechte Szene und Querdenker hat dazu geführt, dass wir das abblasen“, sagte die Frau des Händlers gegenüber T-Online. Sie und ihr Mann wollten „keine Sattelhalter für die rechte Szene und Corona-Leugner sein.“Eine öffentliche Unterstützerliste hatte der Kosmetiker von Anfang an angekündigt. Am Dienstagabend ist auf der Online-Seite der Initiative tatsächlich etwa ein Dutzend Händler mit Namen und Adressen aufgetaucht. Am Mittwochmorgen war die Liste jedoch verschwunden. Nun findet sich an deren Stelle der Hinweis, dass sie erst am 11. Januar veröffentlicht werden soll.
Wie groß die Unterstützung für die Aktion ist, lässt sich deswegen schwer einschätzen. Aus dem NRW-Innenministerium heißt es auf Anfrage, man habe dazu derzeit keine Erkenntnisse. Als Kurt Wehner bei den Dehoga-Mitgliedern in NRW nachfragt, sei er auf ausnahmslose Ablehnung gestoßen. „Sie sagen uns eher ‚Um Gottes willen, was machen die da?‘“, sagt Wehner.
Der Verband hat eine eindeutige Einstellung zu dem Vorhaben des Kosmetikers „Wir werden uns nicht an Aktionen beteiligen, die rechtswidrig sind und distanzieren uns davon“, sagt Wehner. Auch die Sprecherin des NRW-Handelsverbands stellt klar: „Wir würden keinem Händler dazu raten, die Corona-Schutzverordnung zu missachten.“Sollten der Kosmetiker aus Krefeld oder andere Händler sich dennoch für eine Öffnung am 11. Januar entscheiden, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen – in NRW kann der Verstoß gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus bis zu 25.000 Euro kosten.