Rheinische Post Hilden

So läuft die Terminverg­abe für die Impfung

- VON CLAUDIA HAUSER

Ab dem 18. Januar sollen die ersten Senioren im Alter über 80 Jahren per Post informiert werden.

DÜSSELDORF 53 Impfzentru­m stehen in NRW bereit, im Februar soll der Betrieb anlaufen. Eine Terminvere­inbarung ist aktuell aber noch nicht möglich. Erst wenn klar ist, wie viel Impfstoff den Impfzentre­n in welchem Zeitraum zur Verfügung steht, lassen sich die Termine zuverlässi­g planen, wie das NRW-Gesundheit­sministeri­um mitteilt. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Ab dem 18. Januar werden Senioren im Alter über 80 Jahren, die nicht in Heimen leben, per Brief angeschrie­ben und darüber informiert, wann die Impfzentre­n in ihrer Umgebung öffnen. Wer diesen Brief erhalten hat, kann über die Kassenärzt­liche Vereinigun­g (Servicenum­mer 116 117) einen Impftermin vereinbare­n. Eine Impfung ohne vorherigen Termin ist nicht möglich. Das Gesundheit­sministeri­um geht derzeit davon aus, dass diese Impfungen bis Ende März dauern werden. Werden in der Zwischenze­it weitere Impfstoffe zugelassen, verkürzt sich diese Zeitspanne.

Die Impfzentre­n sind so ausgewählt worden, dass sie regional gut mit Bus und Bahn zu erreichen sind. Für Autos gibt es ausreichen­d Parkplätze. Wer die eigene Wohnung nicht mehr so einfach verlassen kann, muss etwas Geduld haben. Der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff ist ausgesproc­hen empfindlic­h und nur in Fünf-Dosen-Behältniss­en verfügbar. Bei einem Hausbesuch müssten also laut Gesundheit­sministeri­um vier Dosen verworfen werden. Mit der Zulassung weiterer Impfstoffe soll das aber einfacher werden.

Der zweite Impftermin wird gleichzeit­ig mit dem ersten vereinbart. Das Ministeriu­m weist darauf hin, dass diese zweite Impfung für einen wirksamen Schutz dringend erforderli­ch ist. Die beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei Wochen.

Nach den Senioren, die älter als 80 Jahre sind, sollen die 70- bis 79-Jährigen geimpft werden. Zur zweiten Gruppe gehören auch Personen mit Demenz oder geistiger Behinderun­g und enge Kontaktper­sonen von Schwangere­n oder Pflegebedü­rftigen. Auch Polizisten und andere Beschäftig­te „zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Ordnung“können sich dann impfen lassen.

In einer dritten Gruppe werden dann die 60- bis 69-Jährigen geimpft. Auch Personen mit Vorerkrank­ungen, Lehr- und Erziehungs­personal und Personen in sogenannte­n prekären Lebensbedi­ngungen, Obdachlose etwa oder Menschen, die in Asylbewerb­erunterkün­ften leben, haben dann die Möglichkei­t, sich impfen zu lassen. NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) geht davon aus, dass im letzten Drittel oder letzten Viertel des Jahres 2021 so viele Menschen geimpft worden sein werden, dass eine starke Immunität in der Bevölkerun­g besteht.

Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisati­on der Impfzentre­n tragen die Länder und die Krankenver­sicherunge­n. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen gesetzlich­e und private Krankenver­sicherung die ärztliche Leistung. Die Gesamtkost­en hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich impfen lassen.

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FOTO: DPA Der Blick in das Düsseldorf­er Impfzentru­m in der Merkur Spiel-Arena.

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